Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
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Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

Die Gemeinde Kochel am See beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.
Ansprechpartner:
Name Kommune:    Gemeinde Kochel a. See
Adresse:        Kalmbachstraße 11, 82431 Kochel a. See
Kontaktperson:    Herr Dirk Grusdas
E-Mail:        bauamt@kochel.de
Telefon:        08851/9212-29
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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (08.2021)
Die Gemeinde Kochel a. See beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.


Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (07.02.2022)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Kochel a. See für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Beides senden Sie bitte an Herrn Dirk Grusdas, bauamt@kochel.de.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 25.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)