Auszug - Neuerrichtung eines Bootshauses für die BRK-Wasserwacht Kochel a. See in Kochel a. See, Seeweg (2022/1225), Abweichung von der Stellplatzsatzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Für den Neubau des Bootshauses ist auch der Nachweis eines Stellplatzes erforderlich. Zum jetzigen Bestand ist kein Stellplatznachweis geführt.
Aufgrund des Zweckbaus mit besonderer Nutzung durch die BRK-Wasserwacht Kochel a. See ist die Ausweisung eines Stellplatzes im Bereich der öffentlichen Parkplätze ohne dingliche Sicherung in Abstimmung mit dem Kreisbauamt im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ausreichend.
Beschluss:
Der Abweichung von der Stellplatzsatzung wird im Rahmen der Neuerrichtung des Bootshauses für die BRK-Wasserwacht Kochel a. See in Kochel a. See, Seeweg, zugestimmt. Im Bereich der öffentlichen Senkrechtparkplätze wird ein entsprechender Stellplatz ausgeschildert.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0