Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Vorlage - K-0015/2023  

Betreff: 1. Änderung des Flächennutzungsplans - Kreidenhansl; Würdigung und Beratung über die im frühzeitigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0150/2021-01-01
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
Beratungsfolge:
Bau-, Straßen- und Umweltausschuss Vorberatung
Gemeinderat Kochel a. See
28.02.2023 
31. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Vormerkung
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
220926 FNP Begründung mit Planzeichnung  
00-StellungnahmenGesamt  

Beschlussvorschlag:

 

Die vorliegenden Stellungnahmen werden vollinhaltlich zur Kenntnis genommen. Änderungen an der Planung sind nicht angezeigt. Über die eingegangenen Stellungnahmen hinaus sind keine weiteren Belange zu berücksichtigen.

Änderungen an der Planung sind nicht angezeigt.

 


Vormerkung:

 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wurde bei TOP 5.1. der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 33 - Kreidenhansl gebilligt. Außerdem wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Mit Datum vom 12.12.2022 wurden 35 Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden um Stellungnahme gebeten. Mit Bekanntmachung vom 06.12.2022, bekanntgemacht am 08.12.2022, wurde der Öffentlichkeit die Beteiligung in den Verfahren ermöglicht. Stellungnahmen sollten bis einschließlich 20.01.2023 abgegeben werden.

 

Es sind 21 Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen sind als Anlagen vollumfänglich beigefügt und so den Mitgliedern des Gemeinderates zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. In dieser Vorlage werden die Stellungnahmen jeweils nur stark verkürzt wiedergegeben. Es gelten die beigefügten Originale.

 


Im Einzelnen sind folgende Stellungnahmen abgegeben worden:

 

  1. Gemeinde Schlehdorf Stellungnahme vom 12.12.2022

Keine Einwände.

 

 

  1. LRA Bad Tölz-Wolfratshausen, Immissionsschutz vom 13.12.2022

Keine Einwände

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahmen 1 mit 2 werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 15.12.2022

Es werden auf Meldepflichten und Regeln im BayDSchG hingewiesen, die nicht Bestandteil einer Flächennutzungsplanung sind, sondern bereits im Gesetz geregelt sind. Einwände gegen die Planung werden nicht vorgebracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 3 wird zur Kenntnis genommen. Es wird darum gebeten, künftig lediglich zur Planung und nicht zu allgemeinen Belangen Stellung zu nehmen, um den Abwägungsprozess nicht künstlich zu vergrößern. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. Staatliches Bauamt Weilheim vom 13.12.2022

Keine Einwände

 

 

  1. Wasserwirtscchaftsamt Weilheim vom 20.12.2022

Keine Bedenken.

 

 

  1. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Gesundheitsschutz vom 19.12.2022

Keine Einwände.

 

 

  1. Bayernwerk NetzGmbH vom 02.01.2023

Es wird auf die vorhandenen Freileitungen und dazugehörigen Schutzzonen hingewiesen. Im übrigen wurden die Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen beigefügt.

 

Bewertung:

Die Trasse der Freileitung im Bedarf im Bebauungsplan weiter berücksichtigt. Die allgemeinen und konkreten Sicherheitshinweise in der Anlage  sind nicht Gegenstand städtebaulicher Planungen.

 

 

  1. Regierung von Oberbayern vom 09.01.2023

Keine entgegenstehenden Belange.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 4 mit 8 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. Industrie und Handelskammer vom 13.01.2023

Aus Sicht der IHK für München und Oberbayern besteht mit der hier dargelegten 1. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung weiterer Bauflächen für Wohnnutzungen Einverständnis. Wir geben lediglich zu bedenken, dass im Sinne der gewerblichen Wirtschaft durch die Umwidmung von einem Mischgebiet in ein Allgemeines Wohngebiet keine Potentiale für gewerbliche Nutzungen im Plangebiet mehr zur Verfügung stehen.

Rein vorsorglich weisen wir außerdem darauf hin, dass durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i. S. d. § 4 BauNVO keine Einschränkungen für den nördlich des Plangebiets ansässigen Betrieb entstehen dürfen. Es muss gewährleistet sein, dass dieser bei der Umsetzung des Planvorhabens nicht bei der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit sowie seiner Entwicklung eingeschränkt wird.“

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage nicht für gewerbliche Nutzungen geeignet, sondern soll an dieser besonders prägenden Lage am See/Ortseinfahrt für Wohnbebauung vorgesehen sein. Südlich des angesprochenen Betriebes ist bereits jetzt ausschließlich Wohnbaunutzung vorhanden (also bereits nach § 34 BauGB eher WA als MI Fläche) und daher tritt faktisch keine Änderung durch die Anpassung des Flächennutzungsplanes ein. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. DB AG, Immobilien, vom 13.01.2023

Es wird auf die 110-kV Bahnstromleitung hingewiesen. Es bestehen keine Bedenken, wenn die in der Stellungnahe der DB Energie vom 12.01.2023 benannten fachtechnischen und sicherheitsrelevanten Bedingungen berücksichtigt und eingehalten werden.

 

 

  1. DB Energie GmbH vom 12.01.2023

Es wird auf die Schutzbereiche der Freileitungstrassen hingewiesen. Ferner auf Bepflanzungseinschränkungen. Ferner wird dargestellt, das die Grenzwerte für elektrische Feldstärke in dem Bereich, für den die Zustimmung zur Bebauung gegeben wird, eingehalten werden, in der unmittelbaren Nähe von 110-kV-Bahnstromleitungen aber mit Beeinflussung von Monitoren, medizinischen Untersuchungsgeräten und anderen auf elektrische und magnetische Felder empfindlich reagierende Geräten zu rechnen ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 10 mit 11 wird zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Themen sind nicht unmittelbar Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung, sondern mehr allgemeiner Hinweisnatur und spezieller für das dazugehörige Bebauungsplanverfahren von Belang. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Kreisbrandrat, vom 12.01.2023

Keine Einwände.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 12 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen vom 12.01.2023

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Nachteile bei der Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Flächen entstehen dürfen. Insbesondere sollen entsprechende Hinweise zur Duldung von Auswirkungen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung aufgenommen werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 13 wird zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Themen sind nicht Bestandteil eines Flächennutzungsplanes. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. Region Oberland, vom 11.01.2023

Keine Einwände / Verweis af die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 09.01.2023.

 

 

  1. -Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 17.01.2023

Keine Einwände zum Flächennutzungsplan.

 

 

  1. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Planungsrecht vom 17.01.2023

Es besteht Einverständnis.

 

 

  1. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, fachliche Ortsplanung vom 18.01.2023
    Keine Einwände. Es besteht Einverständnis. Eine weitere Beteiligung in diesem Verfahren ist nicht nötig.

 

 

  1. Regierung von Oberbayern, Bergbauamt Süd vom 19.01.2023

Bergrechtliche Maßnahmen werden durch die Maßnahme nicht berührt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 14 mit 18 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. Bayerisches Landesamt für Umwelt vom 19.01.2023

Zunächst wird ausführlich über Lawinengefahren ausgeführt. Mittig in der Stellungnahe zum Thema Lawinenschutz heißt es dann: Im Bereich der für die Änderung des Flächennutzungsplans Kochel vorgesehenen Flächen sind keine Lawinengefährdungen bekannt.“

Mit Bezug auf Geogefahren wird auf das Wasserwirtschaftsamt Weilheim verweisen, die in dem Verfahren bereits beteiligt und keine weiteren Einwendungen vorgebracht haben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 19 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. BUND Naturschutz, Kreisgruppe Bad Tölz-Wolfratshausen vom 19.01.2023

Es wird auf das Erfordernis zur harmonischen integration in das Landschaftsbild hingewiesen, außerdem auf die Nähe eines SAP-Gebietes und auf Vorkommen von Arten sowie auf Auswirkungen auf Gehölz- und Baumbestand.

Zur Vermeidung wird auf die bereits im Umweltbericht aufgelisteten Maßnahmen hingewiesen sowie auf das Erfordernis eines Grünordnungsplanes.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 20 wird zur Kenntnis genommen. Die ausgestaltung der Bebauung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanes. Die Gemeinde hat bereits mit dem Umweltbericht und den dazugehörigen Untersuchungen sowie Gutachten im Rahmen des Bebauungsplanes die nötigen Maßnahmen ermittelt. Die Grünordnung erfolgt auf Ebene des Bebauungsplanes. Eine Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist nicht zu veranlassen.

 

 

  1. Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen vom 24.01.2023

Es besteht grundsätzliches Einverständnis. Die naturschutzrechtlichen Belange werden auf Ebene der Bauleitplanung abgehandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme 21 wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist Bauleitplanung. Es wird davon ausgegangen, das hier die Ebene des dazugehörigen Bebauungsplanes gemeint ist. Eine Änderung der Planung auf Ebene des Flächennutzungsplanes ist nicht zu veranlassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 220926 FNP Begründung mit Planzeichnung (604 KB)      
Anlage 2 2 00-StellungnahmenGesamt (4550 KB)      
Stammbaum:
K-0150/2021-01   Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansl; Billigung des Entwurfes und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0150/2021-01-01   1. Änderung des Flächennutzungsplans; Kreidenhansl, Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfes   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0015/2023   1. Änderung des Flächennutzungsplans - Kreidenhansl; Würdigung und Beratung über die im frühzeitigen Verfahren eingegangenen Stellungnahmen   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0016/2023   1. Änderung des Flächennutzungsplans - Kreidenhansl; Billigung des Entwurfs und Offenlegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0150/2021-01-01-01   1. Änderung des Flächennutzungsplans, Kreidenhansl; Würdigung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0116/2023   1. Änderung des Flächennutzungsplans, Kreidenhansl; Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0017/2023   Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansl; Würdigung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden (erneute Beteiligung)   Bauamt   Beschlussvorlage GRK
K-0047/2023   Bebauungsplan Nr. 33 - Kreidenhansl; Billigung des geänderten Entwurfs und erneute (verkürzte) Auslegung   Bauamt   Beschlussvorlage GRK