Vorlage - K-0149/2022-01
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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von Festsetzung der GFZ im Bebauungsplan Nr. 6 - Am Gipsbruch beim Neubau eines Doppelhauses mit je einer Einzelgarage in Kochel a. See, Am Gipsbruch, bis zu einem Wert von 0,6 wird erteilt.
Vormerkung:
Auf die Vorlagenhistorie wird verwiesen.
Die eingereichte Planung bedingt die Befreiung von der festgesetzten GFZ 0,4 und beträgt nach Planung 0,6.
Die Befreiung ist aus städtebaulichen Gründen vertretbar und unterstützt das Ziel nach Nachverdichtung in Innenbereichen.
Finanzielle Auswirkungen:
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