Vorlage - K-0025/2023
|
|
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung zweier Gewerbeeinheiten eines Wohn- und Geschäftshauses in Wohnraum, Rückbau von Schaufensteranlagen, Neubau von Dachgauben und Verlegung des Treppenhauses in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, wird nicht erteilt.
Vormerkung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich ohne Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu bewerten. Erforderliche Stellplätze sind dargestellt.
Die Umgebung gliedert sich in Wohnen, Gewerbe und Dienstleistung, wobei eine Wohnnutzung in der Umgebung im Erdgeschoß nicht anzutreffen ist. Eine erdgeschossige Nutzung zu Wohnzwecken fügt sich an dieser Stelle nicht ein, so dass ein Einvernehmen nicht erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
-