Bgm-Wahl1, © Tourist Information Kochel a. See_Daniel Weickel

Wahl des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Kochel a. See

Am 14. Januar 2024 findet in Kochel a. See die Wahl des ersten Bürgermeisters statt. Eine Stimmabgabe hierzu ist in dem Urnenwahllokal möglich, in welchem der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Informationen zu Ihrem Urnenwahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, welche ab 12. Dezember 2023 versendet werden. Sollte Ihnen die Stimmabgabe im Urnenwahllokal nicht möglich sein oder wünschen Sie die Stimmabgabe per Briefwahl müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Der Wahlschein kann schriftlich (Telefax, E-Mail, Telegramm  oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung) oder mündlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See beantragt werden. Unzulässig ist die telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS.

Für die schriftliche Beantragung verwenden Sie gerne die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Gerne können Sie auch den Wahlschein über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung online beantragen. Unabhängig von der Form des Antrags muss dieser auf jeden Fall Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift enthalten. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Erteilung des Wahlscheines ist von 08.12.2023  bis 12.01.2024, 15:00 Uhr möglich.

Stimmberechtigte, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bei Vorliegen der in § 23 Abs. 3 Gemeinde-Landkreiswahlordnung (GLKrWO) genannten Voraussetzungen oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 14.01.2024, 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen.

Neben den oben aufgeführten Möglichkeiten ist die Beantragung des Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen auch hier möglich.

Für Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro (+49 8851/9212-11 oder +49 8851/9212-23).