Tageskurbeitrag, © Tourist Information Kochel a. See - Daniel Weickel

Tageskurbeitrag

Häufig gestellte Fragen zum Tageskurbeitrag (FAQs)

Warum führt die Gemeinde Kochel a. See einen Tageskurbeitrag ein?

In den Jahren 2018 und 2019 wurde in Workshops mit Anwohnern, Nutzern und Behörden das sogenannte „Walchensee-Konzept“ erarbeitet. Vordringlich wird hierdurch ein Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und dem aufgrund des Landschaftsschutzgebiets vorgegebenen Naturschutz einerseits sowie dem stetig steigenden Besucherdruck andererseits herbeigeführt. Einer der umzusetzenden Punkte aus diesem Konzept war die Einführung einer Tageskurkarte. Der Tageskurbeitrag wird daher nun ebenso wie bereits der Kurbeitrag für Übernachtungsgäste, für die Nutzung der Kur- und Erholungseinrichtungen in der Gemeinde Kochel a. See (staatl. Anerkannter Luftkurort) erhoben.

Darf die Gemeinde Kochel a. See überhaupt einen Tageskurbeitrag erheben, widerspricht das nicht der Freizügigkeit?

Der Kurbeitrag ist mit der durch Art. 11 Abs. 2 Grundgesetz geschützten Gewährleistung der Freizügigkeit vereinbar.  Dieses Grundrecht gibt keinen Anspruch darauf, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mit Konsequenzen verbunden ist (z. B. mit der Erhebung eines Kurbeitrages), die den Betroffenen zu dem Entschluss veranlassen könnten, von einem Aufenthalt abzusehen.

Wo gilt der Tageskurbeitrag?

Der Tageskurbeitrag gilt im gesamten Kurgebiet, welches das gesamte Gemeindegebiet Kochel a. See umfasst.

Müssen Kinder auch den Tageskurbeitrag bezahlen?

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre müssen keinen Tageskurbeitrag bezahlen.

Was wird vom Kur- und Tageskurbeitrag unterhalten und finanziert?

Nach den Vorschriften der Kurbeitragssatzung sind grundsätzlich diejenigen Personen zur Entrichtung des Kurbeitrags verpflichtet, denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird. Dementsprechend werden diese Einrichtungen oder Veranstaltungen auch mit dem Kurbeitrag finanziert. Zu den gemeindlichen Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen, zählen insbesondere auch Sport- und Unterhaltungsanlagen wie das Haus des Gastes „Heimatbühne“ sowie Spazier- und Wanderwege, Liegewiesen, Badeplätze, Langlaufloipen, Lehrpfade und Trimm-Dich-Pfade.

Muss ich den Tageskurbeitrag bezahlen, sobald ich das Gemeindegebiet Kochel a. See betrete?

Nein. Der Tageskurbeitrag ist kein Eintrittsgeld, womit das Gemeindegebiet oder die Natur betreten werden darf. Wer sich nicht nur „ganz vorübergehend“ an einem Kurort aufhält und damit die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtungen hat, ist grundsätzlich beitragspflichtig. Wenn jemand nicht nur ganz vorübergehend am Kurort verweilt, ist jedenfalls im Regelfall davon auszugehen, dass sein Aufenthalt auch Kur- oder Erholungszwecken dient. Sind die Umstände des Verweilens nicht genau feststellbar, spricht eine widerlegbare Vermutung für den Kuraufenthalt. Deswegen muss der Tageskurbeitrag bei Ankunft im Gemeindegebiet, z. B. am Parkplatz, entrichtet werden.

Wieso müssen Landkreisbürger den Tageskurbeitrag bezahlen?

Den Tageskurbeitrag muss grundsätzlich jeder entrichten, der nicht vom Kurbeitrag befreit ist (s. oben). Da auch die Bürger/innen des Landkreises und der Nachbargemeinden die Kur- und Erholungseinrichtungen der Gemeinde Kochel a. See nutzen können, besteht aus Gründen der Gleichbehandlung keine Möglichkeit, diese anders zu behandeln als die Tagesgäste aus anderen Regionen.

Muss ich für den Besuch bei Verwandten oder Freunden auch den Tageskurbeitrag bezahlen?

Ein Kurzbesuch aus rein familiären oder freundschaftlichen Gründen ist vom Tageskurbeitrag ausgenommen. In diesem Fall werden die Kur- und Erholungseinrichtungen der Gemeinde Kochel a. See nicht genutzt.

Zahlen Urlaubsgäste, die in den Nachbargemeinden bereits einen Kurbeitrag zahlen, auch den Tageskurbeitrag?

Ja. Auch die Urlaubsgäste aus den anderen Nachgemeinden sind verpflichtet den Tageskurbeitrag zu bezahlen. Da auch sie die Kur- und Erholungseinrichtungen der Gemeinde Kochel a. See nutzen können, besteht aus Gründen der Gleichbehandlung keine Möglichkeit, diese anders zu behandeln als die Tagesgäste aus anderen Regionen.

Müssen Tagesbesucher, die den ÖPNV nutzen auch den Tageskurbeitrag bezahlen?

Ja. Auch Anreisende mit dem ÖPNV sind verpflichtet, am nächstgelegenen Parkautomaten einen Tageskurbeitrag zu entrichten. Da sie die Kur- und Erholungseinrichtungen der Gemeinde Kochel a. See nutzen können, besteht aus Gründen der Gleichbehandlung keine Möglichkeit, diese anders zu behandeln als Tagesgäste, die mit anderen Verkehrsmitteln anreisen.

Wenn ich das Gemeindegebiet mit dem Auto oder Radl durchfahre oder durchlaufe, muss ich dann den Tageskurbeitrag bezahlen?

Der Tageskurbeitrag wird bei Verweilen im Kurgebiet erhoben, nicht beim Durchradeln, Durchfahren oder Durchwandern. Wer sich also nur „ganz vorübergehend“ an einem Kurort aufhält und damit nicht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtungen hat, ist grundsätzlich auch nicht beitragspflichtig.

Wie bezahle ich als Radelnder oder ÖPNV Nutzer den Tageskurbeitrag?

Der Tageskurbeitrag kann sich an einem der 24 Parkautomaten im Gemeindegebiet sowie in den Tourist Informationen Kochel a. See und Walchensee (zu den üblichen Geschäftszeiten) beglichen werden.

Muss ich, wenn ich als Tagesgast aus Schlehdorf um den Kochelsee laufe oder mit dem Radl nach Kochel a. See und zurückfahre, den Tageskurbeitrag bezahlen?

Nein. Wer sich nur „ganz vorübergehend“ an einem Kurort aufhält und damit nicht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtungen hat, ist grundsätzlich auch nicht beitragspflichtig. Bei einem offensichtlichen Aufenthalt zu Erholungszwecken, wie beispielsweise zum Baden, zum Thermenbesuch etc. ist der Tageskurbeitrag zu entrichten. Für jegliches Durchqueren, Durchwandern, Durchradeln usw. wird kein Tageskurbeitrag erhoben.

Müssen auch Einwohner der nächsten Nachbargemeinden wie Benediktbeuern, Jachenau, Wallgau, Schlehdorf, etc. den Tageskurbeitrag bei Überschreiten der Flurgrenzen entrichten?

Die Frage ist hierbei, aus welchen Gründen sich diese Personen im Gemeindegebiet Kochel a. See aufhalten. Wenn sie die Kur- und Erholungseinrichtungen wie zum Beispiel beim Baden nutzen, sind sie zur Entrichtung des Beitrags verpflichtet. Für jegliches Durchqueren, Durchwandern, Durchradeln etc. wird kein Tageskurbeitrag erhoben.

Wenn man bspw. von Ohlstadt auf den Heimgarten geht und südseitig absteigt, quert man mehrfach kurz das Gemeindegebiet. Muss man dafür den Tageskurbeitrag zahlen?

Nein. Für jegliches Durchqueren, Durchwandern, Durchradeln etc. wird kein Tageskurbeitrag fällig.

Bekommen Tagestouristen auch eine Gästekarte?

Tagesgäste erhalten keine Gästekarte.

Wird der Tageskurbeitrag kontrolliert?

Der Tageskurbeitrag wird von der Gemeinde Kochel a. See beauftragten Kontrolleuren überwacht.

Muss man den Tageskurbeitrag vorab oder online lösen?

Nein, der Tageskurbeitrag muss und kann nicht vorab oder online gelöst werden.

Wird der Tageskurbeitrag für das Befahren der Bundesstraße (Kesselberg, B11) und Gemeindestraße fällig?

Nein, der Tageskurbeitrag ist keine Maut.

Wird ein Tageskurbeitrag fällig, wenn ich mich ausschließlich zum Einkaufen, Einkehren oder dergleichen im Gemeindegebiet Kochel a. See aufhalte?

Nein. Der Tageskurbeitrag muss dann entrichtet werden, wenn man sich im Gemeindegebiet zu Erholungszwecken aufhält. Wer sich also nur „ganz vorübergehend“ an einem Kurort aufhält und damit die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Einrichtungen nicht hat und diese auch nicht nutzt, ist grundsätzlich nicht beitragspflichtig. Als „ganz vorübergehender Aufenthalt“ ist unabhängig von der zeitlichen Dauer auch zu werten, wenn in einer Gaststätte o. ä. Speisen und Getränke zu sich genommen werden oder im Gemeindegebiet eingekauft wird.

Die vollständige Kurbeitragssatzung können Sie hier nachlesen:

Vollständige Kurbeitragssatzung der Gemeinde Kochel a. See ab 01.05.2021