Tagesordnung - 64. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Regularien | ||||||
Ö 1.1 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 1.3 | Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind | K-10/2018 | |||||
Ö 1.4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018 - öffentlicher Teil - | K-10/2018 | |||||
Ö 2 | Bauanträge und Bauvoranfragen | ||||||
Ö 2.1 | Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kuh- und Jungviehstalles sowie eines Betriebsleiterwohnhauses in Kochel a. See, Oberbuch (GBV K-VB 15/2018) | K-0036/2018-02 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Kuh- und Jungviehstalls und einer Betriebsleiterwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt und der erforderliche Abstand zu dem geplanten Baugebiet „Am Oberbuch/Am Oberried“ (Bebauungsplan Nr. 23) vorhanden ist. Der Vorbescheid kann unter dem Vorbehalt erlassen werden, dass im Rahmen des förmlichen Baugenehmigungsverfahrens keine unverhältnismäßigen Erschließungskosten anfallen dürfen. Das Landratsamt wird gebeten bereits jetzt die grundsätzliche Zulässigkeit für eine Kleinkläranlage zur Abwasserbeseitigung zu prüfen.
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20.11.2018 - Gemeinderat Kochel a. See | |||||||
Ö 2.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Kuh- und Jungviehstalls und eines Betriebsleiterwohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt und der erforderliche Abstand zu dem geplanten Baugebiet „Am Oberbuch/Am Oberried“ (Bebauungsplan Nr. 23) vorhanden ist. Der Vorbescheid kann unter dem Vorbehalt erlassen werden, dass im Rahmen des förmlichen Baugenehmigungsverfahrens keine unverhältnismäßigen Erschließungskosten anfallen dürfen. Das Landratsamt wird gebeten bereits jetzt die grundsätzliche Zulässigkeit für eine Kleinkläranlage zur Abwasserbeseitigung zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0
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Ö 2.2 | Reinigungs-, Konservierungs- und Montagearbeiten an der Marienkapelle in der Pfarrkirche "St. Ulrich" (Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz) in Walchensee, Ringstraße | K-0215/2018 | |||||
Ö 3 | Gemeindliche Straßenangelegenheiten | ||||||
Ö 3.1 | Breitbandausbau im Gemeindegebiet Kochel a. See; gesamtes Gemeindegebiet, aktueller Sachstand | K-0012/2018-06 | |||||
Ö 3.2 | Fuß- und Radweg Ried-Pessenbach; Neubau, aktueller Sachstand | K-0081/2018-06 | |||||
Ö 4 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||