Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kuh- und Jungviehstalles sowie eines Betriebsleiterwohnhauses in Kochel a. See, Oberbuch (GBV K-VB 15/2018)  

64. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0036/2018-02 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Kuh- und Jungviehstalles sowie eines Betriebsleiterwohnhauses in Kochel a. See, Oberbuch (GBV K-VB 15/2018)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Pschorr, Beate
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

GRM Müller verlässt um 19:05 Uhr den Sitzungssaal.

 

Der Vorsitzende teilt mit dass Herr GRM Resenberger als Planverfasser von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen ist.

 

Beschluss:

 

Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger ist von der Beratung und Beschlussfassung aufgrund persönlicher Beteiligung i. S. d. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0

 

 

GRM Resenberger rückt vom Ratstisch zurück.

GRM Müller kommt um 19:07 Uhr wieder zur Sitzung hinzu.

 

Mit Schreiben vom 07.11.2018 (Eingang 08.11.2018) wird der Neubau eines Kuh- und Jungviehstalles und einer Betriebsleiterwohnung im Bereich Oberbuch beantragt. Das Vorhaben liegt im Außenbereich.

 

- Übereinstimmung mit Flächennutzungsplan:

Die Fläche ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für die Landwirtschaft“. Das Vorhaben stimmt mit den Vorgaben des Flächennutzungsplanes überein.

 

- öffentliche Belange:

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Es wird davon ausgegangen, dass die geplante Wohnbebauung des Bebauungsplanes „Am Oberbuch“ durch einen ausreichenden Abstand nicht beeinträchtigt wird und die Wohnbebauung auch die künftige Hofstelle nicht beeinträchtigt. Dies ist im Rahmen der Antragsprüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu prüfen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend gesichert. Die Wasserver- und Wasserentsorgung ist nicht sichergestellt. Eine Zuwegung wäre vorhanden.

 

Das Bauvorhaben kann jetzt im Vorbescheid positiv bewertet werden, da sich die erforderlichen Anlagen bis zu einer Verwirklichung des Vorhabens herstellen lassen. Die Entwässerung kann ggf. mittels Kleinkläranlage erfolgen. Ob dies grds. zulässig wäre, sollte im Rahmen des Vorbescheidsantrages bereits geprüft werden. Das Vorhaben kann jedoch nur unter dem Vorbehalt zulässig sein, dass bei Prüfung des förmlichen Bauantrages keine unzumutbaren Erschließungskosten der Allgemeinheit zugemutet werden.

 

Das Vorhaben ist als landwirtschaftlicher Betrieb im Außenbereich insgesamt zulässig, sofern erforderliche Privilegierung nachgewiesen ist.

 

 


Beschluss:

 

Zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Kuh- und Jungviehstalls und eines Betriebsleiterwohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt und der erforderliche Abstand zu dem geplanten Baugebiet „Am Oberbuch/Am Oberried“ (Bebauungsplan Nr. 23) vorhanden ist. Der Vorbescheid kann unter dem Vorbehalt erlassen werden, dass im Rahmen des förmlichen Baugenehmigungsverfahrens keine unverhältnismäßigen Erschließungskosten anfallen dürfen. Das Landratsamt wird gebeten bereits jetzt die grundsätzliche Zulässigkeit für eine Kleinkläranlage zur Abwasserbeseitigung zu prüfen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

14 : 0