Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Jahr 2019. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 835.200 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2017 sowie die vorläufigen Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2019 zugrunde gelegt.
30.10.2018 - Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See
Ö 6.5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Jahr 2019. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 835.200 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2017 sowie die vorläufigen Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2019 zugrunde gelegt.