Tagesordnung - 69. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Regularien | ||||||
Ö 1.1 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung | ||||||
Ö 1.2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 1.3 | Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2019 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind | K-03/2019 | |||||
Ö 1.4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 02.04.2019 - öffentlicher Teil - | K-03/2019 | |||||
Ö 2 | Bauanträge und Bauvoranfragen | ||||||
Ö 2.1 | Neubau einer Garage in Walchensee, Dainingsbachweg (GBV K-11/2019) | K-0086/2019 | |||||
Ö 3 | Gemeindliche Liegenschaften | ||||||
Ö 3.1 | Feuerwehrgerätehaus Kochel a. See, Sanierung und Erweiterung; aktueller Sachstand | K-0016/2019-03 | |||||
Ö 3.2 | Franz-Marc-Grundschule Kochel a. See, Allwetterplatz im Pausenhof; Neubau, aktueller Sachstand | K-0235/2018-02 | |||||
Ö 4 | Gemeindliche Straßenangelegenheiten | ||||||
Ö 4.1 | Breitbandausbau im Gemeindegebiet Kochel a. See; gesamtes Gemeindegebiet, aktueller Sachstand | K-0012/2018-10 | |||||
Ö 4.2 | Fuß- und Radweg Ried-Pessenbach; Neubau, aktueller Sachstand | K-0081/2018-07 | |||||
Ö 5 | Tourismus im Zwei-Seen-Land | ||||||
Ö 5.1 | Tölzer Land Tourismus; Einführung einer landkreisweiten elektronischen Gästekarte, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen | K-0089/2019 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Kochel a. See beantragt beim Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Rahmen einer grundlegenden Destinationsdienstleistung im Landkreisgebiet die Übernahme des Aufbaus und Durchführung einer Plattform für eine elektronische Gästekarte der Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV. Ferner erklärt sich die Gemeinde Kochel a. See bereit, den Landkreis bei der Gewinnung von teilnehmenden Betrieben insbesondere für das Gästekartenmodul „KönigsCard“ intensiv zu unterstützen. Für die inhaltlichen Leistungsvereinbarungen eines etwaigen Moduls „Basiskarte“ (z.B. ÖPNV) ist die Gemeinde Kochel a. See selbst verantwortlich. Alle Personal-, Sach- und Zweckkosten, die im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb der Plattform für eine elektronische Gästekarte der Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV entstehen, sollen vom Landkreis getragen und dem Sachgebiet 15 im Landratsamt zugewiesen werden.
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07.05.2019 - Gemeinderat Kochel a. See | |||||||
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Gemeinde Kochel a. See beantragt beim Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Rahmen einer grundlegenden Destinationsdienstleistung im Landkreisgebiet die Übernahme des Aufbaus und Durchführung einer Plattform für eine elektronische Gästekarte der Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV. Ferner erklärt sich die Gemeinde Kochel a. See bereit, den Landkreis bei der Gewinnung von teilnehmenden Betrieben insbesondere für das Gästekartenmodul „KönigsCard“ intensiv zu unterstützen. Für die inhaltlichen Leistungsvereinbarungen eines etwaigen Moduls „Basiskarte“ (z. B. ÖPNV) ist die Gemeinde Kochel a. See selbst verantwortlich. Alle Personal-, Sach- und Zweckkosten, die im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb der Plattform für eine elektronische Gästekarte der Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV entstehen, sollen vom Landkreis getragen und dem Sachgebiet 15 im Landratsamt zugewiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0
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Ö 6 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||