Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Tölzer Land Tourismus; Einführung einer landkreisweiten elektronischen Gästekarte, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen  

69. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 5.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0089/2019 Tölzer Land Tourismus; Einführung einer landkreisweiten elektronischen Gästekarte, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Weickel, Daniel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Tölzer Land Tourismus beschäftigt sich seit längerer Zeit mit dem Thema „landkreisweite Einführung einer elektronischen Gästekarte“. Unter Begleitung der Consulting GmbH des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e. V. an der Universität München (DWIF) wurden mehrere Anbieter um Angebote und Präsentationen gebeten und schließlich – u. a. aufgrund des Angebotspreises – die Fa. Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV als Anbieter der KönigsCard ausgewählt. In mehreren Sitzungen des Arbeitskreises Landkreis-Tourismus des Kreistages Bad Tölz-Wolfratshausen wurden die Vor- und Nachteile der einzelnen Anbieter detailliert abgewogen und besprochen.

 

Das Protokoll einer detaillierten Informationsveranstaltung von Tölzer Land Tourismus für die Landkreis-Gemeinden am 24.01.2019 zu diesem Thema hat folgenden Inhalt:

„1) Sachverhalt

Es ist deutlich zu trennen zwischen der Basis-Card und der KönigsCard: Zwar basieren beide auf demselben technischen System. Bei der Basis-Card werden Ortsleistungen aufgespielt, sofern es solche gibt und es seitens der Vermieter eine örtliche Tourismus-Meldepflicht gibt. Die KönigsCard hingegen wäre für alle Vermieter offen, sofern sie bereit sind, die übernachtungsabhängige Umlage zu bezahlen, und unabhängig von örtlichen Leistungen.

Insbesondere die Ausführungen von Herrn Bürgermeister Pihusch (Gemeinde Roßhaupten im Allgäu) stießen auf großes Interesse. Ihm zufolge erhöhte das elektronische Gästekartensystem die Meldemoral immens, da die Karte aufgrund ihrer attraktiven Leistungen für den Gast sehr begehrlich ist. Die Notwendigkeit der elektronischen Meldung sieht er auch für kleinere und technisch nicht versierte Vermieter als lösbar an, sofern die örtlichen Tourist-Informationen diese unterstützen. Insgesamt zog er für seine Gemeinde ein sehr positives Fazit seiner zehnjährigen Zusammenarbeit mit der KönigsCard: Sie fördere das „Zusammenstehen als Tourismusregion“ und somit die Bildung einer schlagkräftigen Destination.

Der Vorsitzende in seiner Funktion als Stv. Landrat und als Sitzungsleitung versuchte  die Kreisgremien davon zu überzeugen, dass die Kosten für die elektr. Gästekarte (einmalig 32.600 Euro netto, jährlich 39.995 Euro netto) vom Landkreis getragen werden sollen: Angesichts der bereits hohen und absehbar steigenden Kosten für den ÖPNV (z. B. MVV, dbzgl. ist von einem sechs- bis siebenstelligen Kostenvolumen auszugehen) sieht er eine solche Investition in die Zukunftsfähigkeit des Tourismus im Landkreis als gerechtfertigt an. Außerdem könnten dann alle Städte und Gemeinden des Landkreises an der elektronischen Gästekarte partizipieren. Dies gilt ganz besonders auch für die Gemeinde Lenggries, die Tür zur Beteiligung steht auch künftig stets weit offen. Herr Bürgermeister Weindl betonte in diesem Zusammenhang, dass er an seiner örtlichen elektronischen Gästekartenlösung auf Basis des Systems von Bayerwald Media festhalten werde.

 

2) Rückmeldung der Vertreter der Orte während der Sitzung

Grundsätzlich positiv zu einer möglichen Beteiligung an der elektronischen Gästekarte – unter der Voraussetzung einer Kostenträgerschaft durch den Landkreis – äußerten sich die Vertreter/-innen folgender Kommunen:

-          Bad Heilbrunn

-          Bad Tölz

-          Benediktbeuern

-          Bichl

-          Gaißach

-          Münsing

-          Reichersbeuern

-          Schlehdorf

-          Wackersberg

sowie die Vertreterinnen

-            der Anbietergemeinschaft Urlaub auf dem Bauernhof, Fr. Oswald

-            der SPD-Kreistagsfraktion (Fr. KRin Skiba, Mitglied im Arbeitskreis Tourismus)

Neutral, jedoch grds. insbes. an der Basis-Karte interessiert, äußern sich die Vertreterinnen folgender Kommunen:

-          Königsdorf

-          Sachsenkam

Negative Rückmeldungen gab es keine.

 

3) weiteres Vorgehen

-       Herr Stv. Landrat Holz setzt sich für eine Kostenübernahme aus Mitteln des Kreishaushalts ein

-       parallel hierzu sollen auf der Grundlage des beiliegenden Beschlussentwurfs die Städte und Gemeinden bis spätestens Ende März 2019 entsprechende Beschlüsse in ihren Gremien fassen, um ein belastbares Stimmungsbild zu erhalten

-       in den nächsten Wochen soll eine Pressemitteilung seitens des Landratsamtes erfolgen, um über den Willen zur Einführung einer elektronischen Gästekarte zu informieren

-       als Projektstart (= Vertragsschluss mit der KönigsCard) erscheint derzeit frühestens der 01.10.2019 realistisch, insbesondere eingedenk der notwendigen Beratungsfolge der Kreisgremien

 

Folgender Beschlussvorschlag wurde von Tölzer Land Tourismus hierzu übersendet:

„Die Stadt / Gemeinde ………………….. beantragt beim Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Rahmen einer grundlegenden Destinationsdienstleistung im Landkreisgebiet die Übernahme des Aufbaus und der Durchführung einer Plattform für eine elektronische Gästekarte der Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV.

Ferner erklärt sich die Stadt / Gemeinde ………………….. bereit, den Landkreis bei der Gewinnung von teilnehmenden Betrieben insbesondere für das Gästekartenmodul „KönigsCard“ intensiv zu unterstützen.

Für die inhaltlichen Leistungsvereinbarungen eines etwaigen Moduls „Basiskarte“ (z. B. ÖPNV) ist die Stadt / Gemeinde ………………….. selbst verantwortlich.

Alle Personal-, Sach- und Zweckkosten, die im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb der Plattform für eine elektronische Gästekarte der Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV entstehen, sollen vom Landkreis getragen und dem Sachgebiet 15 im Landratsamt zugewiesen werden.“

 

In der Folge zu dieser Informationsveranstaltung haben bereits folgende Kommunen positive Beschlüsse hinsichtlich der Teilnahme gefasst (Stand 10.04.2019):

-       Bad Heilbrunn

-       Bad Tölz

-       Benediktbeuern

-       Bichl

-       Dietramszell

-       Gaißach

-       Geretsried

-       Jachenau

-       Königsdorf

-       Münsing

-       Reichersbeuern

-       Sachsenkam

-       Schlehdorf

-       Wackersberg

 

In der Vermieterversammlung v. 06.05.2019 erfolgte eine Information von Vertretern der KönigsCard BetriebsGmbH und des Tölzer Land Tourismus zur elektronischen Gästekarte. Anschließend gab es eine rege Diskussion und Nachfragen seitens der rd. 40 Teilnehmer. Bei einer  Abstimmung sprachen sich 90 Prozent der Vermieter für eine Weiterverfolgung der Einführung der  elektronischen Gästekarte aus.

 

Aus den Reihen der Gremiumsmitglieder wird gefragt, ob die Vermieter in Vorleistung für die Kosten der KönigsCard in Höhe von 4,75 Euro/Tag/Gast gehen müssen, was laut Vorsitzendem nicht der Fall ist. Weiterhin ist von Interesse, ob es für Vermieter von z. B. zwei qualitativ  unterschiedlichen Häusern möglich ist, in einem Haus die KönigsCard und in dem anderen die Basis-Card anzubieten. Dazu müssten die Häuser getrennt voneinander vermietet werden. Auf weitere Nachfrage teil der Vorsitzende mit, dass bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn hinsichtlich des kostenlosen Bahnfahrens mit der BasisCard geplant sind. Im Blauen Land werde dies schon so praktiziett. Bei Familien erhält jedes Mitglied, also auch Kinder, eine eigene Königs-/BasisCard, wird auf Nachfrage erläutert. Gefragt wird weiterhin, ob die mit der KönigsCard angebotenen Freieintritte nur 1 Mal pro Aufenthalt gewährt werden. Dies ist laut Vorsitzendem eine Kostenfrage, da der Leistungsträger immer nur 70 % des Betrages von der KönigsCard erstattet bekommt. Er kann also selbst entscheiden, was und wie oft er eine Leistung anbietet.

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Kochel a. See beantragt beim Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen im Rahmen einer grundlegenden Destinationsdienstleistung im Landkreisgebiet die Übernahme des Aufbaus und Durchführung einer Plattform für eine elektronische Gästekarte der Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV. Ferner erklärt sich die Gemeinde Kochel a. See bereit, den Landkreis bei der Gewinnung von teilnehmenden Betrieben insbesondere für das Gästekartenmodul „KönigsCard“ intensiv zu unterstützen.

Für die inhaltlichen Leistungsvereinbarungen eines etwaigen Moduls „Basiskarte“ (z. B. ÖPNV) ist die Gemeinde Kochel a. See selbst verantwortlich. Alle Personal-, Sach- und Zweckkosten, die im Zusammenhang mit dem Aufbau und Betrieb der Plattform für eine elektronische Gästekarte der Allgäu-Tirol Vitales Land EWIV entstehen, sollen vom Landkreis getragen und dem Sachgebiet 15 im Landratsamt zugewiesen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 0