Tagesordnung - 25. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.10.2022 - öffentlicher Teil - | S-08/2022 | |||||
Ö 2 | Bekanntgabe der Punkte der Gemeinderatssitzung vom 06.10.2022 – nichtöffentlicher Teil – soweit die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind | S-08/2022 | |||||
Ö 3 | Bauanträge | ||||||
Ö 3.1 | Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes, Nutzungsänderung der Garage zum Wohnraum sowie Errichtung einer Gaube, Unterauer Straße (1377/2022) | S-0089/2022 | |||||
Ö 4 | 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bauhof); Beratung und Beschlussfassung über die im Verfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen der erstmaligen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange | S-0083/2022 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:Die im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind den Mitgliedern des Gemeinderates bekanntgegeben und werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Änderungen des Flächennutzungsplanes werden gemäß den gefassten Einzelbeschlüssen berücksichtigt. Weitere, darüber hinausgehend zu berücksichtigende Belange sind aus der Beteiligung und nach eigener Prüfung momentan nicht ersichtlich. Der Plan bekommt das Datum vom heutigen Tag. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung sowie gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einzuholen sowie gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Planung öffentlich auszulegen. |
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03.11.2022 - Gemeinderat Schlehdorf | |||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die im Rahmen der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind den Mitgliedern des Gemeinderates bekanntgegeben und werden vollumfänglich zur Kenntnis genommen. Änderungen des Flächennutzungsplanes werden gemäß den gefassten Einzelbeschlüssen berücksichtigt. Weitere, darüber hinausgehend zu berücksichtigende Belange sind aus der Beteiligung und nach eigener Prüfung momentan nicht ersichtlich. Der Plan bekommt das Datum vom heutigen Tag. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und der Begründung sowie gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) einzuholen sowie gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Planung öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0 |
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Ö 5 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||