Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 28 - Seestube-Badstraße; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Auslegung  

33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 05/2016)
TOP: Ö 3.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0056/2016-01 Bebauungsplan Nr. 28 - Seestube-Badstraße; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0056/2016
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende berichtet, dass, aufgrund der Gegenüberstellung der Kosten für eine Sanierung des bestehenden „Seestuben“-Gebäudes und der Neubaukosten für zwei Baukörper mit Gaststätte und Rettungsstation für Bergwacht und Wasserwacht, der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.10.2015 beschlossen hat, die Überlegungen hinsichtlich einer Neuplanung der Gebäude am Kochelseeufer zu forcieren, weiter zu verfolgen und die baurechtliche Umsetzbarkeit zu eruieren.

Wie bereits im Gemeinderat berichtet, ist hierfür die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aus diesem Grunde wurde das Planungsbüro Kottermair & Rebholz in der Gemeinderatssitzung am 24.11.2015 mit der Erstellung eines entsprechenden Entwurfs beauftragt.

 

Die konzeptionellen Planungen für die Neugestaltung der Seepromenade an der Badstraße sowie an für die beiden neuen Gebäude wurden von den Entwurfsverfassern in der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses am 08.03.2016 vorgestellt und einhellig begrüßt.

 

Der Vorsitzende zeigt Skizzen und Pläne von der Lage und Außenansicht der geplanten „Seestube“ und der neuen Gebäude für Bergwacht und Wasserwacht. Er stellt dem Gremium den Entwurf des Bebauungsplans des Planungsbüros Kottermair & Rebholz, Murnau, vor und erläutert, dass dieser zwei Sondergebiete (1 + 2) vorsieht mit einer überbaubaren Fläche von 500 qm gemeinsam für beide Sondergebiete. Während im Sondergebiet 1 nur einstöckige Gebäude erlaubt sind, können im Sondergebiet 2 auch zweistöckige Gebäude errichtet werden.

 

Aus Reihen des Gremiums werden u. a. Fragen zu errichtenden Stützmauern und Planungen auf dem benachbarten verdi-Gelände gestellt, die zu den Planungen zur Seestube passen sollten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der aktuell vorhandene Fußweg am See im Bebauungsplan nicht eingezeichnet sei.

Der Vorsitzende erläutert hierzu, dass aktuell keine großen und sichtbaren Stützmauern geplant sind. Der Fußweg werde auch weiterhin bestehen bleiben, da das neue Restaurantgebäude aus Hochwasserschutzgründen auf Höhe der derzeitigen Straße situiert wird. Zudem sei – wie auf dem von den Planern erstellten Modell ersichtlich – vielmehr ein eigener Zugang von diesem Fußweg in das Restaurant vorgesehen. Der Fußweg als wesentlicher Teil der Seepromenade in diesem Teil soll nach den Worten des Vorsitzenden natürlich erhalten bleiben.

 

Herr Pfleger kommt um 19.38 Uhr zur Sitzung hinzu.

 

 


Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 „Seestube-Badstraße“ als Bebau-ungsplan der Innenentwicklung mit Stand v. 16.04.2016 wird gebilligt.

Die Verwaltung wird mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 1