Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau einer Werkstatt und eines Lagers in Walchensee, Ringstraße (GBV K-23/2019)  

73. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.7
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0166/2019 Neubau einer Werkstatt und eines Lagers in Walchensee, Ringstraße (GBV K-23/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 09.06.2019 (Eingang 01.08.2019) wird die Errichtung einer Werkstatt und eines Lagers in Walchensee, Ringstraße, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist gemäß Flächennutzungsplan als „Fläche für Wohnbaufläche“ ausgewiesen.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist der Neubau einer Werkstatt und eines Lagers, die vom Hausmeister der Dorfschule Walchensee genutzt werden sollen. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser geprägt und entspricht auch ihrem Charakter nach dem Gebiet eines allgemeinen Wohngebietes. Nach § 4 BauNVO sind in allgemeinen Wohngebieten u. a. zulässig: Anlagen für soziale Zwecke. Durch die Bindung an die Nutzung durch den Hausmeister der Schule ist dies gegeben.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche. Mit 6 m x 10,5 m und einer Wandhöhe von 5,20 m liegt das Objekt im Rahmen der umgebenden prägenden Bebauung.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben ist innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen beantragt worden und fügt sich daher in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise(Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Hier ist ggf. im Rahmen der Nutzungszeiten durch das Sachgebiet Immissionsschutz beim Landratsamt auf eine verträgliche Nutzung hinsichtlich der umgebenden Wohnbebauung zu achten.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Stellplätze sind bisher nicht rechnerisch nachgewiesen. Dies kann aber im Rahmen der weiteren Prüfung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde noch nachgeholt werden.

 


Beschluss:

 

Für den Antrag auf Neubau einer Werkstatt und eines Lagers in Walchensee, Ringstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0