Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Walchensee, Seestraße/Kirschbaumweg (GBV K-26/2019)  

73. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.5
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0177/2019 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Walchensee, Seestraße/Kirschbaumweg (GBV K-26/2019)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 21.08.2019 (Eingang 27.08.2019) wird der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Walchensee, Seestraße/Kirschbaumweg, beantragt.

 

Das Vorhaben liegt lt. Flächennutzungsplan in Bereichen für Dorfgebiet sowie Flächen für die Landwirtschaft.

 

Die Antragsteller gehen von einer Lage im unbebauten Innenbereich aus. Nach Rücksprache mit den Antragstellern sowie der Unteren Bauaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen ist dies bereits so bestätigt worden.

 

- Art der Bebauung:

Beantragt ist ein einzelnes Wohnhaus. Die vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung ist durch einzeln stehende Wohnhäuser und Höfe geprägt. Das Vorhaben fügt sich nach Art der Bebauung ein.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich nach der absoluten Größe (Höhe, Breite, Tiefe, Geschosszahl) und dem Verhältnis der Grundfläche zur vorhandenen Freifläche, welche alle bei dem beantragten Vorhaben im Rahmen der vorhandenen Bebauung einzuordnen sind.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Hier wurde vorab den Antragstellern die Zustimmung zu dem geplanten Standort durch die Untere Bauaufsichtsbehörde signalisiert.

 

- Einordnung der Bauweise:

Die Eigenart der näheren Umgebung ist durch die „offene Bauweise(Einhaltung von Grenzabständen, Einzelhäuser und/ oder Hausgruppen) geprägt, die auch bei dem beantragten Vorhaben geplant ist.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Bodenrechtliche Spannungen werden begründet, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ in Bewegung gebracht wird.

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Der Nachweis über die erforderlichen Stellplätze liegt vor.

 


Beschluss:

 

Für den Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Walchensee, Seestraße/Kirschbaumweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0