Auszug - Wasserversorgung Ort GmbH; Einleiten von Über-, Grundablass- und Rückspülwasser vom neuen Hochbehälter in den Orterer Dorfbach (Gewässer III. Ordnung), Stellungnahme im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Herr Resenberger als Vorsitzender der Wasserversorgung Ort GmbH von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO ausgeschlossen ist. Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen diese Feststellung gemäß Art. 49 Abs. 3 GO zustimmend zur Kenntnis.
Herr 1. Bürgermeister Thomas W. Holz berichtet, dass die Wasserversorgung Ort GmbH eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 BayWG zum Einleiten von Über-, Grundablass- und Rückspülwasser in das Gewässer III. Ordnung „Dorfbach“ im Ortsteil Ort beantragt hat. Die Gemeinde Kochel a. See wird nunmehr im wasserrechtlichen Verfahren um Stellungnahme gebeten.
Der Vorsitzende weist auf die Antragsunterlagen sowie die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim hin, die dem Gremium im Vorfeld der Sitzung zugesandt wurden. Da eine verwaltungsinterne Prüfung keine anderweitigen Ergebnisse erbracht hat, kann sich dem Gutachten im wasserrechtlichen Verfahren v. 25.02.2016 angeschlossen werden und damit das Einverständnis mit den Planungen der Wasserversorgung Ort GmbH erteilt werden.
Beschluss:
Mit den Planungen besteht Einverständnis. Dem Gutachten im wasserrechtlichen Verfahren wird sich angeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0