Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Wasserversorgung Ort GmbH; Einleiten von Über-, Grundablass- und Rückspülwasser vom neuen Hochbehälter in den Orterer Dorfbach (Gewässer III. Ordnung), Stellungnahme im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren  

33. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (Nr. 05/2016)
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0077/2016 Wasserversorgung Ort GmbH; Einleiten von Über-, Grundablass- und Rückspülwasser vom neuen Hochbehälter in den Orterer Dorfbach (Gewässer III. Ordnung), Stellungnahme im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Herr Resenberger als Vorsitzender der Wasserversorgung Ort GmbH von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO ausgeschlossen ist. Die Mitglieder des Gemeinderates nehmen diese Feststellung gemäß Art. 49 Abs. 3 GO zustimmend zur Kenntnis.

 

Herr 1. Bürgermeister Thomas W. Holz berichtet, dass die Wasserversorgung Ort GmbH eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 BayWG zum Einleiten von Über-, Grundablass- und Rückspülwasser in das Gewässer III. Ordnung „Dorfbach“ im Ortsteil Ort beantragt hat. Die Gemeinde Kochel a. See wird nunmehr im wasserrechtlichen Verfahren um Stellungnahme gebeten.

 

Der Vorsitzende weist auf die Antragsunterlagen sowie die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim hin, die dem Gremium im Vorfeld der Sitzung zugesandt wurden. Da eine verwaltungsinterne Prüfung keine anderweitigen Ergebnisse erbracht hat, kann sich dem Gutachten im wasserrechtlichen Verfahren v. 25.02.2016 angeschlossen werden und damit das Einverständnis mit den Planungen der Wasserversorgung Ort GmbH erteilt werden.

 

 


Beschluss:

 

Mit den Planungen besteht Einverständnis. Dem Gutachten im wasserrechtlichen Verfahren wird sich angeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

12 : 0