Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Walchensee-Konzept; aktueller Sachstand  

76. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0219/2019 Walchensee-Konzept; aktueller Sachstand
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Weickel, Daniel
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Betreiben der Gemeinden Kochel a. See und Jachenau wurde in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und den Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Bad Tölz, verabredet, ein Entwicklungskonzept für die Walchensee-Region zu erarbeiten. Dabei wurden neben den zuständigen Fachbehörden v. a. auch die betroffenen Anwohner, Rettungsorganisationen, Vereine und sonstige Interessensvertreter eingebunden. Einen herzlichen Dank sprach der Vorsitzende daher den Anwohnern sowie den Mitgliedern der Rettungsorganisationen, der Vereine, sonstigen Interessensvertretern und Gemeinderatsmitglieder Reinhard Dollrieß, Isidor Gerg und Mathias Lautenbacher aus, die sich in diesem Prozess intensiv und engagiert eingebracht haben.

 

Der erste Teil dieses Prozesses des Walchensee-Konzeptes gliederte sich in vier Schritte, wobei die zahlreichen Treffen der Projektbeteiligten zur Feinabstimmung nicht aufgeführt sind:

-          14.12.2018: Startveranstaltung

-          01./02./2019: Erarbeitung Lösungsvorschläge mit drei Workshops

-          21.03.2019: Evaluierungs-Workshop 1

-          11.04.2019: Evaluierungs-Workshop 2

-          03.05.2019: Zwischenpräsentation.

 

Entscheidend bei allen Veranstaltungen war stets, dass die Umsetzung etwaiger Maßnahmen nur in einem geordneten und konstruktiven Miteinander, d. h. in enger Abstimmung zwischen Gemeinde Kochel a. See, Gemeinde Jachenau, Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und Bayerischen Staatsforsten sowie Bayerische Staatsforsten, Forstbetrieb Bad Tölz erfolgen kann. Quasi als Überschrift wurde folgende Hauptanliegen von dem externen Moderator der Workshops erarbeitet:

 - Erhalt der einzigartigen Natur

 - Nachhaltigkeit fördern

 - Entschlossenheit den Verkehr einzudämmen

 - Regulierung an Spitzentagen

 

Insgesamt wurden in den einzelnen Workshops von den Teilnehmern 14 verschiedene Maßnahmen erarbeitet:

  1. Verkehrsanalyse

  2. Parkgebühren

  3. Klare Beschilderung

  4. Parkleitsystem

  5. Park & Ride => Südufer

  6. Verkehrsregulierung

  7. ÖPNV 

  8. Nachtstellplätze

  9. Überwachung/Kontrolle

10. Bußgelder & Strafen

11. Naturlehrpfad Südufer

12. Tageskurkarte

13. Pressearbeit inkl. Radio

14. Website & App

 

Für diese Maßnahmen wurde bei der Zwischenpräsentation am 03.05.2019 festgelegt, dass diese nun auf ihre Machbarkeit evaluiert werden sollen. Daher wurden Zuständigkeiten definiert, welche sich im Detail mit einer technischen, rechtlichen und finanziellen Fragestellung befassen. Aufgrund der Komplexität wird deren Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen.

 

Als detaillierter Sachstandsbericht zu den einzelnen 14 Maßnahmen berichtete der Vorsitzende wie folgt:

 

1. Verkehrsanalyse

Der Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum hat in den vergangenen Monaten auf Bitte des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim bereits eine Verkehrszählung durchgeführt. Die daraus gewonnen Daten werden gerade aufwendig ausgewertet. Die Erkenntnisse hieraus sind ganz entscheidend für die Planung weiterer Maßnahmen im Bereich „Verkehr“.

 

2. Parkgebühren

Zu diesem Punkt ist ein Termin in den ersten Monaten des kommenden Jahres geplant, bei dem alle Parkplatzbetreiber an einem Tisch sitzen. Ziel soll es sein, einheitliche Gebühren rund um den gesamten See festzulegen. Vorab muss aber festgelegt werden, welche Parkplätze auch künftig tatsächlich zur Verfügung stehen und in das Konzept einbezogen werden können.

 

3. Klare Beschilderung

Die Beschilderung rund um den gesamten Walchensee soll in Augenschein genommen werden. Das Ziel dabei ist, eine bessere Übersicht für die Tagestouristen zu erreichen: Weniger Verwirrung soll für weniger Falschparken sorgen.

Deswegen ist unter den Projektträgern vereinbart, dass es Anfang des Jahres 2020 eine gemeinsame Verkehrsschau geben wird. Dabei werden die zahlreichen neuralgische Stellen (wie bspw. der Dainingsbachweg) vor Ort in Augenschein genommen und von den Experten eine entsprechende Empfehlung abgegeben. Dies wurde mit dem Vorsitzenden des Verkehrsvereins für das Walchenseegebiet ebenso bereits im Frühjahr 2019 besprochen wie die aufgrund der teils unübersichtlichen Beschilderung notwendige Überprüfung der Grenzen des Landschaftsschutzgebiets Walchensee.

In diesem Zusammenhang stellt der Vorsitzende fest, dass der 2. und 3. Antrag von Gemeinderatsmitglied Dollrieß in der Sitzung v. 22.10.2019 bereits vor deren Stellung in Bearbeitung waren und sind.

 

4. Parkleitsystem

Gerade dieses Thema ist alles andere als einfach und schnell zu erledigen. Neben der technischen Details sind zum Beispiel - u. a. mit benachbarten Landratsämtern - auch zu klären, wo die frühzeitigen Hinweistafeln aufgestellt werden können, damit sie die bestmögliche Lenkungswirkung für die Naherholungssuchenden auf den Zufahrtsstraßen entfalten. Die Projektträger arbeiten hieran bereits sehr intensiv.

 

5. Park & Ride

Dieses Thema betrifft ausschließlich das Gemeindegebiet Jachenau und ist daher nicht Gegenstand dieser Gemeinderatssitzung.

 

6. Verkehrsregulierung

Als Ziel hierfür war in erster Linie die Eindämmung und Verlangsamung des Fließverkehrs entlang der B11 festgelegt. Bei Überlastung der Autobahn München-Garmisch (A 95) bzw. bei Stau an deren Ende bei Oberau soll die B11 keine attraktive Ausweichroute darstellen. Mögliche entsprechende Maßnahmen wurden bereits intensiv mit den Fachbehörden besprochen. Erste Ergebnisse deren Prüfungen werden bereits Anfang des kommenden Jahres erwartet.

 

7. ÖPNV

Als Ziel aus den Workshops wurde die Anbindung des Walchensees mittels Bussen an die beiden Bahnhöfe Kochel a. See und Lenggries sowie die Attraktivierung des ÖPNV für Tagestouristen aus München formuliert.

Das erste Thema hat der Vorsitzemde bereits bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eingebracht. Die Problematik hierbei besteht allerdings in der mangelnden Breite der Süduferstraße. Mit üblichen Bussen wird die Regionalverkehr Oberbayern GmbH diese nicht befahren können, so dass anderweitige Lösungen durch entsprechende Verkehrs- und ÖPNV-Experten gefunden werden müssen.

Eine Attraktivierung der Busanbindung nach Walchensee wird schon ab 15.12.2019 kommen: Die RVO-Linie 9608 Kochel-Garmisch soll für Einheimische und Tagesausflügler durch feste Fahrtzeiten wesentlich attraktiver verkehren. In diesem Zusammenhang ist zudem zu erwähnen, dass es vor allem der Unnachgiebigkeit der Gemeinde Kochel a. See zu verdanken ist, dass die Abstimmung der Ankunfts- und Abfahrtszeiten zwischen Bahn und Bus am Bahnhof Kochel a. See erfolgt ist, zusätzliche Fahrten zwischen Kochel a. See und Walchensee in den Sommermonaten in den regulären Fahrplan aufgenommen wurden und im vergangenen Sommer 2019 an den schönen Wochenenden sogar Verstärkerbusse vom RVO eingesetzt wurden. Dass die Urlaubsgäste in der Gemeinde Kochel a. See zudem mit der Gästekarte kostenlos die RVO-Linien nutzen können, ist ein weiterer ganz wesentlicher Beitrag zu Verbesserung der Verkehrsbelastung, da das Auto der Urlauber dadurch öfter stehen bleibt. Die steigenden Zahlen hinsichtlich der Nutzung dieses Angebotes zeigen dies deutlich.

In diesem Zusammenhang stellt der Vorsitzende fest, dass die zu den Anträgen v. 22.10.2019 von Gemeinderatsmitglied Dollrieß aufgestellte Forderung hinsichtlich des ÖPNV bereits vor deren Stellung in Bearbeitung war und ist.

 

8. Nachtstellplätze

Dieses Thema betrifft ausschließlich das Gemeindegebiet Jachenau und ist damit nicht Gegenstand dieser Gemeinderatssitzung.

 

9. Überwachung und Kontrollen

Zielvorgabe aus den Workshops war die Etablierung einer zur Exekutive ergänzenden privaten Einrichtung, welche für die Einhaltung der geltenden Parkregelungen sorgt. Eine durchgängige Überwachung soll dann zu einem entsprechenden „Lerneffekt“ führen.

Die Gemeinde Kochel a. See beauftragt den Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Bad Tölz bereits seit 2008 mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Walchenseeregion. Dieser hat allein in den drei Monaten zwischen Juni und August 2019 in 426 Fällen wegen Parkverstößen in der Walchenseeregion ein Verfahren eingeleitet.

Zudem hat die testweise Durchführung der Kontrollen durch die Naturschutzwacht mit Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren Walchensee und Jachenau über 400 Verfahren erbracht. Bei diesen Verstößen gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG-VO) gelten andere Bußgelder als bei Parkverstößen: Beispielsweise „kostet“ das Feuerentfachen 100 Euro, ebenso das Zelten oder Übernachten im Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund der Verfahrenszahl wurde deutlich, dass eine Überwachung durch Ranger notwendig ist. Deshalb haben die beiden Bürgermeister Holz und Georg Riesch einen entsprechenden Antrag an den Kreistag Bad Tölz-Wolfratshausen im Rahmen der Haushalts- und Stellenplan-Erstellung für das Jahr 2020 auf Einführung von zwei hauptamtlichen Walchensee-Rangern in Vollzeit gestellt.

In diesem Zusammenhang stellt der Vorsitzende fest, dass der 1. und 3. Antrag von Gemeinderatsmitglied Dollrieß in der Sitzung v. 22.10.2019 bereits vor deren Stellung in Bearbeitung waren und sind. Dies gilt ebenso für die darüberhinausgehende Forderung nach Naturschutz-Rangern.

 

10. Bußgelder & Strafen

Da die Straßenverkehrsordnung (StVO) als Bundesgesetz nicht so leicht geändert werden kann, war die Vorgabe aus den Workshops klar: Adaption der Höhe der Bußgelder insbesondere durch Anwendung alternativer Gesetze. Wie bei Ziff. 9. dargestellt, wird das bereits praktiziert: Fast 400 Verfahren nach der LSG-VO zeigen deutlich, wie wichtig diese Kontrollen für die Natur sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dem o. g. Antrag der Kreisräte Holz und Riesch auch gefordert, dass die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets Walchensee überprüft und deren Beschilderung im Bedarfsfall angepasst werden soll. Dies wurde bereits im Frühjahr mit dem Verkehrsverein für das Walchenseegebiet besprochen.

 

11. Naturlehrpfad Südufer

Dieses Thema betrifft ausschließlich das Gemeindegebiet Jachenau.

 

12. Tageskurkarte

Durch diese Möglichkeit könnten Tagestouristen zum Erhalt der landschaftlichen Schönheit des Walchensees finanziell beitragen. Ein sehr schwieriger Punkt hierbei ist allerdings, wie diese Karte verkauft bzw. wie deren Erwerb kontrolliert werden soll. Nach Ansicht des Vorsitzenden ist dies sicherlich ein Thema, mit dem man sich noch intensiv beschäftigen werden muss.

 

13. Pressearbeit inkl. Radio

Durch eine koordinierte Pressearbeit sollen alle relevanten Printmedien und Radiostationen über die aktuellen Projekte und die Verkehrssituation informiert werden. In diesem Punkt wurde aktuell noch nicht konkret weitergearbeitet.

 

14. Website & App

Das Adaptieren der bestehenden Website und die Schaffung einer App waren die Vorgaben aus den Workshops. Die aktuelle Verkehrssituation und Prognose soll Tagesbesuchern schon bei ihrer Tagesplanung unterstützen und mögliche Alternativen anbieten. Hier steht die Gemeinde und der Landkreis im engen Kontakt mit dem Tourismusverband Oberbayern München, der die Entwicklung übernehmen will.

 

Auch wenn die Themen mit dem Walchensee-Konzept nur indirekt etwas zu tun haben, berichtete der Vorsitzende auch über den aktuellen Sachstand weiterer Maßnahmen im Bereich des Walchenseegebiets:

 

WC-Anlage

Es ist bekannt, dass die Gemeinde keine Flächen in Ufernähe im Eigentum hat. Auch ist es schwierig, eine Abwasseranlage zu betreiben, die nur im Sommer genutzt wird, da sie hohe technische Anforderungen wegen der Seenähe einhalten muss. Hierzu gab es und gibt es bereits seit einiger Zeit intensive Gespräche mit Fachleuten und Eigentümern potentieller Flächen. So wurde bereits 2017 eine erste Planung erstellt, die einen neuen Dorfladen im Bereich des jetzigen Surfshops vorsah – natürlich mit großzügiger WC-Anlage. Da der bisherige Dorfladen weiterbestehen kann und sich diese Überlegungen zerschlagen haben, werden nun andere Wege beschritten: Aller Voraussicht nach wird der Gemeinderat in seiner Dezembersitzung über einen Vorbescheidsantrag diesbezüglich beraten. Der Vorsitzende bedankte sich in diesem Zusammenhang bei Gemeinderatsmitglied Gerg und dem ehemaligen Vorsitzenden des Verkehrsvereins für das Walchenseegebiet, Martin Sperr, die mit unzähligen Gesprächen und Verhandlungen zu dieser positiven Entwicklung wesentlich beitrugen.

In diesem Zusammenhang stellt der Vorsitzende fest, dass auch der 4. Antrag von Gemeinderatsmitglied Dollrieß in der Sitzung v. 22.10.2019 bereits vor deren Stellung in Bearbeitung war und ist.

 

Lärmpegelmessung

Dieses Thema war bereits im Frühjahr Gegenstand einer Besprechung des Verkehrsvereinsvorsitzenden mit Bürgermeister Holz. Da der Vereinsvorsitzende auch in anderer Angelegenheit bereits im Kontakt mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen stand, hat er schon am 19.04.2019 diesbezüglich die Landkreisbehörde angeschrieben. Da es diese Geräte bislang nur in geringer Stückzahl gibt und die Warteliste lang ist, konnte noch keines in der Walchenseeregion aufgestellt werden.

In diesem Zusammenhang stellt der Vorsitzende fest, dass diese am 22.10.2019 von Gemeinderatsmitglied Dollrieß aufgestellte Forderung bereits zu diesem Zeitpunkt in Bearbeitung war und ist.

 

Gemeinderatsmitglied Dollrieß zieht seine Anträge v. 22.10.2019 zurück, weist aber darauf hin, dass Antrag 1. (Erhöhung der Überwachungszeiten durch den Zweckverband von Juni bis Oktober) und Antrag 4. teilweise (Errichtung eines WC-Häuschens in Einsiedl) noch offen sind.

 


Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht zu den Maßnahmen für das Walchensee-Konzept wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0