Auszug - Antrag auf Vorbescheid zur Verglasung eines am Haus anschließenden Freisitzes sowie zur Errichtung einer Veranda in Walchensee, Ringstraße (GBV K-VB 08/2019)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeinderatsmitglied Johann Resenberger nimmt wieder an der Beratung und Beschlussfassung teil.
Mit Schreiben vom 10.11.2019 (Eingang: 12.11.2019) wird eine Bauvoranfrage für die Verglasung eines Freisitzes und die Herstellung einer Veranda gestellt.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wohnbaufläche“.
Im Vorbescheid werden folgende Fragen aufgeworfen:
- Kann der Freisitz mit einer Glasfassade geschlossen werden?
- Kann eine Veranda von ca. 16 m² gebaut werden?
- Art der Bebauung:
Die Art der Bebauung ändert sich nicht.
- Maß der baulichen Nutzung:
Es liegt keine Berechnung vor. Allerdings ändert sich das Maß der baulichen Nutzung nur geringfügig und fällt bei der Grundstücksgröße nicht ins Gewicht.
- Überbaubare Grundstücksfläche:
Für die Anfrage nicht relevant.
- Einordnung der Bauweise:
Keine Änderungen ergeben sich bei der Einordnung der Bauweise.
- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:
Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen.
- Rücksichtnahmegebot:
Das Rücksichtnahmegebot ist nicht berührt.
- Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:
Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.
- Ortsbild:
Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.
- Stellplätze:
Sind hier nicht zu prüfen.
Beschluss:
Für den Antrag auf Vorbescheid zur Verglasung eines Freisitzes und der Errichtung einer Veranda in Walchensee, Ringstraße, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0