Auszug - Anbau eines Einfamilienhauses an ein bestehendes Wohngebäude in Kochel a. See, Kalmbachstraße - erneuter Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 - Oberried Nord (Grundfläche) (GBV K-24/2019)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeinderatsmitglied Maximilian Leutenbauer kommt um 19:10 Uhr zur Sitzung.
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.09.2019 wurde zum beantragten Vorhaben bereits das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.
Bei der weiteren Bearbeitung durch den Architekten wurde nunmehr festgestellt, dass durch das Vorhaben die von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 - Oberried Nord festgelegte maximale GRZ von 210 m² im Baufeld überschritten wird. Es handelt sich um eine Überschreitung um lediglich 3,08 m², die lt. Begründung des Befreiungsantrages hauptsächlich durch die Balkone entstanden ist.
Aufgrund des großen zugrundeliegenden Grundstückes erscheint diese Überschreitung als sehr gering. In Anbetracht der Entscheidungsgründe v. 17.09.2019 ist eine Befreiung in diesem Fall durchaus vertretbar.
Beschluss:
Für den Bauantrag auf Anbau eines Einfamilienhauses an das bestehende Wohngebäude wird mit den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12 - Oberried Nord (Überschreitung der Grundfläche) in Kochel a. See, Kalmbachstraße, das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 0