Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020; Erlass der Haushaltssatzung, Beschluss  

11. Sitzung der Gemeinschaftsversammlung VGem Kochel a. See
TOP: Ö 6.2
Gremium: Gemeinschaftsversammlung VG Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:36   (öffentlich ab 19:30) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See VG
Ort: Rathaus Kochel a. See
VG-0004/2020 Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020; Erlass der Haushaltssatzung, Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage VGK
Federführend:Finanzverwaltung Bearbeiter/-in: Bacher, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See hat folgenden Wortlaut:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je  1.234.900 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je  57.200 €

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Verwaltungsumlage

  1. Der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagensoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 1.054.900 € festgesetzt.

 

  1. Das unter Nr. 1 festgesetzte Umlagensoll wird gemäß Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 14.01.2003 (TOP 4) wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt und als Umlage von diesen erhoben:

a)    50 v.H., das sind 527.450 €, im Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamteinwohnerzahl der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See und

b)   50 v.H., das sind 527.450 €, im Verhältnis der Umlagekraft der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zur Gesamtumlagekraft der Verwaltungsgemeinschaft Kochel am See.

 

  1. Für die Berechnung der Umlage werden

a)    die maßgebenden Einwohnerzahlen nach dem Stand des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung vom 31.12.2018 und

b)   die maßgebenden Umlagekraftzahlen nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung für das Jahr 2020

zu Grunde gelegt.

 

§ 5

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 6

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 50.000 € festgesetzt.

 

§ 7

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 


Beschluss:

 

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Anlagen und Bestandteilen für das Jahr 2020. Die Höhe der Umlage wird gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 2 VGemO auf 1.054.900 Euro festgesetzt. Für die Berechnung der Umlage werden die Einwohnerzahlen zum 31.12.2018 sowie die Umlagekraftzahlen für das Haushaltsjahr 2020 zugrunde gelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

8 : 0