Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung  

1. Sitzung des Ausschusses für Notzeiten
TOP: Ö 9.1
Gremium: Krisenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:06   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Es ist sicherlich eine historische Sitzung im Kochler Rathaus: Erstmals tagt der eigens installierte Ausschuss für Notzeiten und die Sitzungsteilnehmer sitzen an separaten Plätzen im Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden staatlich angeordneten Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat das zuständige Bayerische Innenministerium ausdrücklich darauf hingewiesen, „Sitzungen vorerst auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zu beschränken“. Auch die Bürgermeister im Landkreis hätten sich deswegen darauf verständigt, momentan keine „normalen Gemeinderatssitzungen“ abzuhalten – beispielsweise in Bad Heilbrunn und in Geretsried haben auch schon vergleichbare Ausschüsse getagt. Der Vorsitzende hält diese Maßnahmen auch für geboten: „Gerade auch wir Gemeinden haben in so einer Situation eine besondere Vorbildfunktion. Man kann nicht von allen verlangen, ihre sozialen Kontakte und sich allgemein am Alltag einzuschränken und wir machen weiter wie bisher.“ Zum anderen gehe es ihm auch schlicht um den Schutz der Gesundheit der Gemeinderatsmitglieder und der Verwaltungsmitarbeiter.

 

Andererseits ist es nach der Ansicht des Bürgermeisters ganz entscheidend, dass die kommunalen Verwaltungen handlungsfähig bleiben. Gerade hierzu seien aber aufgrund der gesetzlichen Vorgaben manche Entscheidungen durch die Gremien zu treffen. Deswegen habe er vorgeschlagen, diesen Spagat durch den vom Innenministerium aufgezeigten Weg zu lösen: Da bisher kein beschließender Ausschuss installiert war, wurde ein „Ausschuss für Notzeiten“ im Umlaufverfahren mit 11:5 Stimmen eingerichtet und ab 01.04.2020 eingesetzt. Der Vorsitzende zeigt in diesem Zusammenhang Verständnis für die Gegenstimmen: Natürlich ist eine derartige Vorgehensweise kommunalrechtlich absolutes Neuland. Aber in Anbetracht des immer noch immens hohen Infektionsrisikos und der Tatsache, dass über die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderats vermutlich der Risikogruppe angehören, wäre es meines Erachtens unverantwortlich gewesen, diese ministeriale Empfehlung nicht aufzunehmen. Gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen in solidarisches Miteinander existenziell ist, sei er sich sicher, dass den Vertretern im Ausschuss und den Mitarbeiter/innen der Verwaltung das entsprechende Vertrauen, zum Wohle der Gemeinde zu handeln, entgegengebracht werden kann.

Auf Anregung aus den Reihen der Gemeinderatsmitglieder habe man auch überlegt, mit dem gesamten Gremium beispielsweise im Saal des Hauses des Gastes „Heimatbühne“ zu tagen. Unabhängig von der fehlenden notwendigen Datenverbindung zum Rathaus-Server haben auch hier die gesundheitlichen Risiken überwogen. Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist bei 17 Sitzungsteilnehmern doppelt so hoch als bei acht.

Der Vorsitzende dankt den Mitgliedern des Gemeinderats, dass sie der Einrichtung dieses Ausschusses mehrheitlich zugestimmt haben: Damit können wir für uns sagen, alles getan zu haben um einerseits die kommunale Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und andererseits das Infektionsrisiko für die Sitzungsteilnehmer und Beschäftigten zu minimieren.

 

Vor diesem Hintergrund berichtete der Bürgermeister auch von einer Sitzung per Telefonkonferenz des nichtöffentlichen Tourismus-, Freizeit und Erholungsausschusses am Dienstagabend: Den Gremiumsmitgliedern wurden wie gehabt die Unterlagen in ausführlicher Form über das Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt. Alle Tagesordnungspunkte wurden einzeln und teilweise sehr ausführlich erörtert.

 

Vor diesem Hintergrund ist auch das Schreiben des Bayer. Staatministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 20.03.2020 (Az. B1-1414-11-17) zu sehen (s. Anlage).

Einerseits wird darin gefordert, dass die Entscheidungsfähigkeit kommunaler Stellen auch in der gegenwärtigen Situation grundsätzlich aufrecht gehalten wird. Andererseits wird ebenso eindringlich gebeten Sitzungen der kommunalen Gremien bis auf weiteres auf ein Mindestmaß zu beschränken, das erforderlich ist, um unverzichtbare und unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können. Um diesen Spagat zwischen Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowie eines stark reduzierten Sitzungsbetriebs leisten zu können, empfiehlt das Bayer. Innenministerium, bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 BayGO einzusetzen.

Da die aktuellen Entwicklungen zur Corona-Pandemie darauf schließen lassen, dass sich die Infektionsgefahr in den kommenden Wochen nicht wesentlich verringern wird, im Bayer. Innenministerium dem Vernehmen nach bereits Überlegungen zur Verlängerung der aktuellen Wahlperiode über den 30.04.2020 hinaus angestellt werden und die Gesundheit der Mitglieder des Gemeinderats uns ein sehr hohes Gut ist, sollte der ministerialen Empfehlung dringend gefolgt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, als dass über 50 Prozent der Teilnehmer bei einer „normalen“ Gemeinderatssitzung der Risikogruppe angehören und daher besonders schutzwürdig sind.

 

Wie im o. g. Schreiben des Bayer. Staatministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 20.03.2020 vorgegeben, wurde die Installation und Einsetzung des Notausschusses im Umlaufverfahren beschlossen, nach dem am 30.03.2020 folgende Abstimmungsergebnisse feststanden:              

TOP 2.1.:  11:5

TOP 2.2.:  11:5

 

Mit Schreiben v. 03.04.2020 wurde per Email zur 1. Sitzung des Ausschusses für Notzeiten geladen. Daher ist festzustellen, dass die Ladung gemäß Art. 45 Abs. 2 GO und § 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderates form- und fristgerecht, insgesamt also ordnungsgemäß erfolgte.

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Abstimmungsergebnis:

 

8 : 0