Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Regularien  

2. Sitzung des Ausschusses für Notzeiten
TOP: Ö 5
Gremium: Krisenausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:52   (öffentlich ab 18:30) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der 2. Sitzung des Ausschusses für Notzeiten um 18:31 Uhr und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter der Presse - Frau Weikert vom Gelben Blatt, Frau Seliger vom Tölzer Kurier und Frau Vecchiato von der Süddeutschen Zeitung.

 

Der Vorsitzende zeigt einen am 20.04.2020 im Tölzer Kurier erschienenen Presseartikel zur Einberufung des Ausschusses für Notzeiten durch den Gemeinderat Kochel a. See. Darin ist eine Kritik von Gemeinderatsmitglied Monika Hoffmann-Sailer zu lesen, die bis hin zum Vorwurf der „Aushebelung der Demokratie“ an die Adresse der Mitglieder des Gemeinderats, der Mitarbeiter der Verwaltung und des Bürgermeisters geht. Der Vorsitzende stellt klar, dass es für diese schwere Anschuldigung keinerlei Anhaltspunkte gebe. Die Einsetzung des „Ausschusses für Notzeiten“ ist nicht nur gemäß den Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration erfolgt, auch die Befassung dieses Gremiums mit den verschiedenen Themen war ordnungsgemäß. Das bestätigte die Kommunalaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen auf Nachfrage der Gemeinde mit Email-Schreiben v. 21.04.2020.

Da durch den Vorwurf auch die Mitglieder des Gemeinderats und dieses Ausschusses in wesentlichem Maße angegangen werden, müsse hierauf reagiert werden. Es habe eine erhebliche Tragweite, wenn ein Mitglied dieses Gemeinderats den Kollegen vorwirft, die Demokratie aushebeln zu wollen, irgendwelche „Vorgänge“ in den Sitzungen vorzunehmen und „fragwürdige Wege“ zu beschreiten.

Deswegen hat die Verwaltung die Vorgehensweise in Zusammenhang mit dem Ausschuss für Notzeiten von der Kommunalaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen überprüfen lassen. Das Ergebnis verwunderte die Verwaltung nicht,  denn Im Vorfeld der Einsetzung des neuen Ausschusses wurde sehr detailliert geprüft. Die Kommunalaufsicht schreibt wörtlich: „[...] die Gemeinde Kochel am See hat entsprechend der Empfehlung in Ziff. 2 b) des IMS vom 20.03.2020 einen sog. Ferienausschuss für die Zeit bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 eingesetzt.“

Wichtig ist dem Vorsitzenden in diesem Zusammenhang nochmals zu betonen, dass mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen für den Sitzungsdienst die Gesundheit der Gremiumsmitglieder und der Mitarbeiter geschützt werden soll. In den zahlreichen Schreiben an die Mitglieder des Gemeinderats und in den Sitzungsvorlagen hat er mehrfach detailliert die aktuelle Pandemie-Lage dargestellt und erläutert, dass der Vorschlag für den „Ausschuss für Notzeiten“ nicht aus Jux und Tollerei unterbreitet wird, sondern aus großem Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitgliedern der Risikogruppe, denn vor allem die gilt es vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen.

Weiter schreibt die Kommunalaufsicht: „Dieser ,Notausschuss‘ kann alle Aufgaben, für die sonst der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist, erledigen, ohne dass die für beschließende Ausschüsse geltenden Einschränkungen nach Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO greifen.“ Somit sind auch die Beschlüsse, die in diesem Gremium gefasst wurden und werden, ordnungsgemäß zustande gekommen. Auch durch die Tatsache, dass diese bisher einstimmig oder mit nur einer Gegenstimme sehr deutlich ausgefallen sind, könne kein „Aushebeln der Demokratie“ erkennen. Sollten Mitglieder des Gemeinderates der Gemeindeverwaltung und den Kollegen wenig Vertrauen diesbezüglich entgebracht werden, sei eine Überprüfung durch die übergeordneten Behörden oder Gerichte durchaus möglich.

 

Ein Gemeinderatsmitglied kritisiert das Vorgehen von Gemeinderatsmitglied Hoffmann-Sailer. Er bittet darum, sich doch auf wesentlich wichtigere Themen für die Gemeinde zu konzentrieren und nicht nach einer möglicherweise verlorenen Kommunalwahl in dieser Form nachzutreten.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B1-1414-11-17IMSvom20032020 (84 KB)