Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Erneuerung und Anheben des Dachstuhls und Erweiterung um einen Eingangsvorbau mit Balkon in Walchensee, Dainingsbachweg (GBV K-04/2020)  

2. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0024/2020 Erneuerung und Anheben des Dachstuhls und Erweiterung um einen Eingangsvorbau mit Balkon in Walchensee, Dainingsbachweg (GBV K-04/2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss

Mit Schreiben vom 28.02.2020 (Eingang: 05.03.2020) wird die Erneuerung und das Anheben des Dachstuhls und eine Erweiterung um einen Eingangsvorbau mit Balkon beantragt.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist lt. Flächennutzungsplan „Fläche für Wohnbaufläche“.

 

Der Bauantrag wurde im Rahmen der Regelungen durch Beschluss des Aus-schusses für Notzeiten in dessen Sitzung am 08.04.2020, TOP 10.2., als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt, da keine rechtlichen Gründe zur Versagung des Einvernehmens erkennbar waren.

 

Bzgl. des „gefangenen“ Stellplatzes ist jedoch zusätzlich noch ein Beschluss erforderlich.

 

- Art der Bebauung:

Keine Änderung.

 

- Maß der baulichen Nutzung:

Das Maß der baulichen Nutzung ändert sich vor allem in Bezug auf die Gebäudehöhe, die mit künftig 6,54 m angegeben ist. Die umliegenden Gebäude sind allesamt zweigeschossig und die beantragte Höhe ist ortsüblich. Der Anbau im Übrigen erfordert nur eine geringfügige Vergrößerung der Grundfläche.

 

- Überbaubare Grundstücksfläche:

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen.

 

- Einordnung der Bauweise:

Keine Änderung.

 

- Prüfung hinsichtlich bodenrechtlicher Spannungen:

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben bodenrechtliche Spannungen entstehen

 

- Rücksichtnahmegebot:

Ist nicht betroffen.

 

- Erschließung:

Die Erschließung ist gesichert. Der Nachweis bzgl. der Wasserversorgung liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. Aufgrund des Bestandsgebäudes wird aber von der Versorgungssicherheit ausgegangen.

 

- Wahrung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:

Das Vorhaben würde den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht entgegenstehen.

 

- Ortsbild:

Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes wird durch das Vorhaben nicht entstehen.

 

- Stellplätze:

Es sind drei Stellplätze erforderlich und es werden drei Stellplätze errichtet. Allerdings ist hiervon ein Stellplatz ein sog. „gefangener Stellplatz. Diese Form wurde bereits bei anderen Bauvorhaben von der Gemeinde als ausreichend angesehen. Hierfür ist im Beschluss über das Bauvorhaben eine diesbezügliche Befreiung zu erteilen.

 


Beschluss:

 

-nicht erforderlich-