Auszug - Standesamt Kochel a. See; Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
B
Der Vorsitzende übergibt das Wort an 2. Bürgermeister Thomas Eberl, da er wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes auszuschließen ist.
Beschluss:
Erster Bürgermeister Thomas W. Holz wird wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0
Nach § 3 Abs. 3 S. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erlischt die Bestellung der Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten mit Ablauf ihrer Amtszeit. Erster Bürgermeister Thomas W. Holz ist daher für die neue Amtszeit nach § 3 Abs. 3 Satz 2 AVPStG erneut zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Kochel a. See durch die Gemeinschaftsversammlung zu bestellen.
Beschluss:
Der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See wird vorgeschlagen, Herrn Ersten Bürgermeister Thomas W. Holz erneut zum Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Kochel a. See zu berufen.
Abstimmungsergebnis:
16 : 0