Auszug - Standesamt Kochel a. See; Bestellung der Ersten Bürgermeister der Gemeinden Kochel a. See und Schlehdorf zu Eheschließungsstandesbeamten
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erlischt die Bestellung der Bürgermeister mit Ablauf Ihrer Amtszeit. Herr Erster Bürgermeister Thomas W. Holz und Herr Erster Bürgermeister Stefan Jocher sind daher für die neue Amtszeit nach § 3 Abs. 3 Satz 2 AVPStG erneut zu Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.
Beschluss:
Erster Bürgermeister Thomas W. Holz, Gemeinde Kochel a. See, und Erster Bürgermeister Stefan Jocher, Gemeinde Schlehdorf, werden mit Wirkung zum 01.05.2020 zu Eheschließungsstandesbeamten für den Standesamtsbezirk Kochel a. See bestellt.
Abstimmungsergebnis:
9 : 0