Auszug - Festlegung der Zahl der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Seit Bestehen der Verwaltungsgemeinschaft Kochel a. See im Jahre 1972 wurde stets nur ein Stellvertreter gewählt. Dies hat sich auch bewährt, da die Abstimmung der beiden Ersten Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden gut funktioniert. Der Gemeinschaftsvorsitzende soll weiterhin durch einen Stellvertreter vertreten werden.
Beschluss:
Für die Wahlperiode 2020-2026 wird ein/e Stellvertreter/in des Gemeinschaftsvorsitzenden gewählt.
Abstimmungsergebnis:
9 : 0