Auszug - Bebauungsplan Nr. 32 - westlich Kirschbaumweg OT Walchensee; erneute Beteiligung zu den geänderten oder ergänzten Teilen mit verkürzter Auslegungsfrist
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nachdem die Beschlüsse über die Würdigung sowie die Ergebnisse der Gutachten in die Planunterlagen eingearbeitet wurden und diese beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt gebilligt wurden, können (und müssen) die Unterlagen erneut den Trägern der öffentlichen Belange und sonstigen Behörden sowie der Öffentlichkeit zur Beteiligung zur Verfügung gestellt werden.
Die neuen Unterlagen sind als Anlage beigefügt.
Durch den Gemeinderat kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Frist für Stellungnahmen auf 14 Tage festgesetzt wird.
Beschluss:
Die Verwaltung wird mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange sowie sonstiger Behörden und des Wasserbeschaffungsverbands Walchensee sowie des Wasserwirtschaftsamts Weilheim beauftragt. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Frist für Stellungnahmen wird auf 14 Tage festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
15 : 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 32-B-Plan-Begruendung-mit-Anlagen (5537 KB) |