Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Walchensee-Konzept; Umsetzung der Maßnahmen, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen  

3. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0219/2019-03 Walchensee-Konzept; Umsetzung der Maßnahmen, aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0219/2019
Federführend:Abteilung Tourismus Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausführlich informierte der Vorsitzende zum Sachstand des „Walchensee-Konzepts“. Vor allem auch für die neuen Gremiumsmitglieder stellte er nochmals vor, dass in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Jachenau, dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen und dem Forstbetrieb Bad Tölz Ende 2018 und Anfang 2019 Workshops organisiert wurden, um das Thema „Erholungsdruck auf den Walchensee“ zu erörtern und Lösungswege zu erarbeiten. Mit beteiligt waren unter anderem Vertreter von Behörden bis hin zur Regierung von Oberbayern, von einheimischen Vereinen und Verbänden sowie betroffene Anwohner. Dieser Prozesses gliederte sich in vier Schritte, wobei die zahlreichen Treffen der Projektbeteiligten zur Feinabstimmung nicht aufgeführt sind:

-          14.12.2018: Startveranstaltung

-          01./02./2019: Erarbeitung Lösungsvorschläge mit drei 3 Workshops

-          21.03.2019: Evaluierungs-Workshop 1

-          11.04.2019: Evaluierungs-Workshop 2

-          03.05.2019: Zwischenpräsentation.

 

Als Ergebnis der intensiven Diskussionen wurden im Mai 2019 insgesamt 14 Maßnahmen festgelegt:

  1. Verkehrsanalyse        2. Parkgebühren

  3. Klare Beschilderung    4. Parkleitsystem

  5. Park & Ride => Südufer      6. Verkehrsregulierung

  7. ÖPNV          8. Nachtstellplätze

  9. Überwachung/Kontrolle   10. Bußgelder & Strafen

11. Naturlehrpfad Südufer   12. Tageskurkarte

13. Pressearbeit inkl. Radio   14. Website & App

 

Wie der Vorsitzende darstellt, sind folgende Punkte schon weitestgehend erledigt:

-       So wurde die Verkehrsanalyse (1.) bereits durchgeführt. Dadurch ist bekannt, dass an „normalen“ Tagen über 50 Prozent der Fahrzeuge nur durch unsere Gemeinde durchfahren und gar nicht bei uns bleiben wollen.

-       Auch für Punkt 7. ÖPNV wurde schon einiges erledigt: Die Linie 9608 Kochel - Garmisch wurde nicht nur hinsichtlich der Abfahrtszeiten am Bahnhof Kochel a. See auf die Zugankünfte abgestimmt. Auch wurde für die Sommermonate ein Stundentakt eingeführt.

-       Die bei 13. festgelegte Pressearbeit wird seit Mitte Mai sehr intensiv durchgeführt.

 

Folgende Punkte befinden sich in der konkreten Bearbeitung:

-       Die Parkgebühren bei Ziffer 2., das Parkleitsystem bei Punkt 4. hängt ebenso wie „Park & Ride am Südufer“ bei Ziffer 5. von den Parkplätzen an der Maustraße an, deren Bau aufgrund der gesetzlichen Vorgaben leider erst im Herbst begonnen werden kann.

-       Hinsichtlich der Verkehrsregulierung (Punkt 7) liegt das Ziel in erster Linie auf einer Eindämmung/Verlangsamung des Fließverkehrs entlang der B11. Bei einer Überlastung der A95 soll die B11 keine attraktive Ausweichroute sein. Ein Punkt hierfür ist beispielsweise auch ein Fahrradschutzstreifen (s. u.).

-       Die Einführung einer Tageskurkarte (siehe Punkt 12) wird derzeit im Innenministerium geprüft.

-       Hinsichtlich der App wie bei Ziffer 14 festgelegt ist der Tourismus Oberbayern München schon in der Bearbeitung.

 

Die Punkte 8. und 11. betreffen ausschließlich die Gemeinde Jachenau.

 

Bei Ziffer 9. „Überwachung und Kontrollen“ Stellung war die Zielvorgabe, vor allem die Einhaltung der Parkregelungen und die durchgängige Überwachung sicherzustellen.

In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Gemeinde Kochel a. See bereits seit 2008, also schon 12 Jahre, die kommunale Verkehrsüberwachung in Form des Zweckverbands Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland durchführen lassen. In 2019 haben dessen Mitarbeiter beispielsweise 426 Parkverstöße festgestellt. Neben der Straßenverkehrsordnung gibt es noch weitere Regeln, die es rund um den Walchensee zu beachten gibt: Die Landschaftsschutzgebietsverordnung, die das Gebiet unter besonderen Schutz stellt. Deswegen ist es sehr wichtig, dass auf Antrag des ehemaligen Bürgermeisters Riesch und des Vorsitzenden seit Montag insgesamt fünf Naturschutz-Ranger des Landratsamtes den Walchensee als ihr Zuständigkeitsgebiet zugewiesen haben.

Der Vorsitzende bedankt sich darüber hinaus für die großartige Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei an den vergangenen Wochenenden. Es sei klar, dass diese hohe Personalstärke auf Dauer nicht am Walchensee gehalten werden kann, aber es war ein sehr wichtiges Signal.

 

Im Rahmen der Ziffer 10 „Bußgelder und Strafen“ sei jedem bewusst, dass die Bußgelder der Straßenverkehrsordnung auch nach der Änderung des entsprechenden Katalogs noch viel zu niedrig sind. Allerdings könne die kommunale Ebene nicht die StVO als Bundesgesetz einfach so ändern. Deswegen legen die beiden Anliegergemeinden ein besonderes Augenmerk auf das Landschaftsschutzgebiet und werden die Beschilderung anpassen. Geplant sind daher große Schilder am nördlichen Ortseingang von Urfeld und am südlichen Ortsrand von Einsiedl, so dass jeder sehr deutlich sieht, dass er in ein Landschaftsschutzgebiet einfährt. Am Westufer des Walchensees reicht dieses Schutzgebiet bis zur Bundesstraße 11.

Das bedeutet: Wer verbotswidrig neben der Straße mit seinem Pkw parkt, kann dann nach der LSG-Verordnung belangt werden. Die Strafen sind hier etwas höher: In diesem Bußgeld-Katalog geht es erst bei 50 Euro an.

 

Folgende Maßnahmen hat die Gemeinde Kochel a. See zusätzlich unternommen, um auf den aktuellen Ansturm an Tagesausflügler auf das Gemeindegebiet zu reagieren:

-       Die höhere Polizeipräsenz wurde bereits angesprochen.

-       Mit dem Zweckverband wurde ebenfalls eine stärkere Überwachung besprochen.

-       Die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs sind bei schönem Wetter inzwischen täglich mit der Reinigung der Badeplätze befasst. „Wir erleben nämlich ein besonderes Phänomen: Klar kommen insgesamt mehr Menschen in unsere Region, aber lassen diese auch im Schnitt viel mehr Müll als in den vergangenen Jahren rücksichtslos rumliegen“, so der Rathauschef. Das hänge wohl auch damit zusammen, dass mehr als früher ihre eigene Brotzeit mitbringen, weil sie Angst haben kein Platz in den Wirtschaften zu erhalten, das diese wegen der Corona-Auflagen weniger Kapazitäten haben.

-       An den stark frequentierten Plätzen wurde die Anzahl der Dixie-Toiletten verdoppelt und diese werden im Wechsel geöffnet.

-       Ab Mitte Juli wird zudem eine weitere Leerung pro Woche für diese Toiletten bestellt.

 

Die Gemeinde Kochel a. See hat noch weitere Maßnahmen geplant:

-       In Abstimmung mit der Verkehrskommission im Landkreis wird eine Parkverbotszone von Urfeld bis Einsiedl eingerichtet.

-       Im Ortsteil Walchensee wird an neuralgischen Stellen mit Verbauungen dafür gesorgt, dass Rettungswege nicht mehr rücksichtslos zugeparkt werden können.

-       Andererseits werden auch Parkmöglichkeiten entlang der Gemeindestraße festgelegt, denn auch der Ort Walchensee selbst liegt dann in der Parkverbotszone, in der nur noch in kennzeichneten Parkflächen geparkt werden darf.

-       Zudem ist auch die Installation eines Fahrradschutzstreifens bereits festgelegt. Quasi als Test soll dieser noch heuer auf der B 11 von der „Heimatbühne“ bis zum „Grauen Bär“ aufgebracht werden.

 

GRM Veronika Atzinger verlässt den Sitzungssaal um 20:20 Uhr. GRM Veronika Atzinger kommt um 20:22 Uhr zur Sitzung zurück.

 


Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht zum Walchensee-Konzept wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 0