Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Wasserbeschaffungsverband Ried; Kooperationsvertrag mit der Deutschen Provinz der Salesianer KöR zur gemeinsamen Nutzung von Quellwasser  

34. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See (06/2016)
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 10.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Kochel a. See
Ort: Rathaus Kochel a. See
K-0132/2016 Wasserbeschaffungsverband Ried; Kooperationsvertrag mit der Deutschen Provinz der Salesianer KöR zur gemeinsamen Nutzung von Quellwasser
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Der Vorsitzende berichtet, dass nach Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim und des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen die Quelle des Wasserbeschaffungsverbandes (WBV) Ried nicht zukunftsfähig für die Trinkwasserversorgung des Ortsteiles Ried ist. Aus diesem Grunde hat der WBV in den vergangenen Jahren viele Anstrengungen unternommen, um eine ordnungsgemäße Wasserversorgung herzustellen.

 

U. a. wurden mit den Salesianern Don Boscos im Kloster Benediktbeuern Gespräche aufgenommen, da diese ihr Trinkwasser ebenfalls vom Rieder Vorberg beziehen. Deren Wasser ist nicht nur in ausreichender Menge vorhanden, sondern entspricht hinsichtlich der Qualität auch den Vorgaben der Fachbehörden. Allerdings sind die Anlagen des Klosters in die Jahre gekommen und daher dringend sanierungsbedürftig.

Vor diesem Hintergrund entstand die Idee, dass der WBV Ried das Kloster Benediktbeuern hinsichtlich der Ertüchtigung der Anlagen mit dem notwendigen Know-How unterstützt, das Kloster hingegen dem WBV Ried aus der Quelle ebenfalls Wasser zur Trinkwasserversorgung zur Verfügung stellt.

 

Diese Verhandlungen sind nunmehr in einen Kooperationsvertrag gemündet, der nicht nur mit den Fachbehörden abgestimmt ist, sondern von diesen auch bereits genehmigt wurde. Der Vorsitzende erläutert die Grundzüge des Vertragswerks, welches den Mitgliedern des Gemeinderats als Kopie zur Ansicht in Umlauf gegeben wird, in der Sitzung.

 

 


Beschluss:

 

-kein Beschluss erforderlich-