Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Neubau einer Doppelhaushälfte in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-20/2020)  

7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.4
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 13.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:23 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0150/2020 Neubau einer Doppelhaushälfte in Kochel a. See, Kiensteinweg (GBV K-20/2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0168/2019
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben vom 25.09.2020 (Eingang 28.09.2020) wird folgendes Bauvorhaben beantragt: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Fl.Nr. 2414/10, in Kochel a. See, Kiensteinweg.

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 24 - Am Sonnenstein-Kiensteinweg. Das Vorhaben erfüllt die Festsetzungen des Bebauungsplanes und war deshalb ursprünglich im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht worden.

 

Im o. g. Bebauungsplan wollte die Gemeinde ursprünglich Garagen und Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen pauschal zulassen. Im Abwägungsprozess hat sich jedoch herausgestellt, dass dies zwar nach § 23 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von der Gemeinde eingeschränkt aber nicht pauschal zugelassen werden darf. Daher konnte eine solche Festsetzung nicht getroffen werden.

 

Aus diesem Grund müssen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können (wie z. B. Garagen), ausdrücklich im Rahmen eines Antragsverfahrens zugelassen werden. Werden Garagen alleine beantragt, kann dies ggf. im Rahmen von isolierten Befreiungen vom Bebauungsplan von der Gemeinde direkt durchgeführt werden (unter Beteiligung der zuständigen Gremien) oder, wie in diesem Fall, im Zusammenhang mit dem Hauptbaukörper dann nur im Rahmen eines Bauantrages.

 

Aus diesem Grund wurde nun von den Antragstellern für das gesamte Bauvorhaben ein Bauantrag eingereicht, der – bis auf die Garage – unverändert geblieben ist.

 


Beschluss:

 

Für den Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage in Kochel a. See, Kiensteinweg, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0