Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Bebauungsplan Nr. 20 - Friedzaunweg; 1. Änderung, Wiederaufnahme in die Rahmenplanung  

7. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 13.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:23 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser Tagesordnungspunkt wird im nichtöffentlichen Teil nach TOP 13 behandelt.

 

GRM Barthel kommt um 21:33 Uhr zur Sitzung zurück.

 

In der Sitzung des Gemeinderats am 16.06.2015 wurde zu TOP 9 a) aa) beschlossen, dass der Bebauungsplan Nr. 20 geändert werden soll.

Ausschlaggebend hierfür war, dass auf zwei Grundstücken Schwierigkeiten bzgl. der festgesetzten Stellplätze und auch bzgl. der nur ausnahmsweise zulässigen Betriebsleiterwohnungen aufgetreten waren. Dies war insbesondere deswegen problematisch, da die Bauvorhaben ursprünglich als Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht wurden und sich gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 20 einerseits Abweichungen ergeben haben und andererseits die nur ausnahmsweise zulässigen Vorhaben nicht als Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden können.

 

Mit den betroffenen Eigentümern wurden zahlreiche Gespräche in der Zwischenzeit geführt. Den Eigentümern wurde zum Tragen der Planungskosten ein städtebaulicher Vertrag vorgelegt.

Einer der betroffenen Eigentümer hat nun für seine bestehende Bebauung eine Baugenehmigung beantragt und diese auch erhalten. Für diesen Eigentümer ist daher die Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich, so dass er sich auch nicht an den Planungskosten beteiligen möchte. Der andere Eigentümer hatte der Verwaltung seinerzeit gegenüber mitgeteilt, dass er die Planungskosten nicht alleine übernehmen kann.

 

Da dann auch nur noch ein einzelnes Grundstück von den Abweichungen betroffen wäre, war die Änderung des Bebauungsplanes aus städtebaulichen Gesichtspunkten nicht mehr erforderlich (damit entfällt die Planungsgrundlage). Die vorhandenen Abweichungen bei dem verbleibenden Grundstück sind nach erster Einschätzung auch so erheblich, dass selbst bei Änderung des Bebauungsplanes sehr schwierig wäre, das bestehende Gebäude nachträglich zu „legalisieren“.

 

Dem verbliebenden betroffenen Grundeigentümer wurde empfohlen, für sein Vorhaben – soweit möglich – nach geltendem Recht einen Bauantrag zu stellen und die Belange, die nicht in diesem Rahmen geregelt werden können, auf einer zulässigen Bebauung umzubauen.

Zu dem zwischenzeitlich eingereichten Bauantrag wurde von Seiten der Gemeinde Kochel a. See das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Allerdings hat sich im Rahmen der weiteren Antragsprüfung ergeben, dass eine freiberufliche Seminartätigkeit nicht in einem Gewerbegebiet zulässig ist. Damit ist die gesamte Nutzung dieses Grundstückes rechtwidrig.

Von Seiten des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen ist daher vorgeschlagen worden, die beiden Gewerbegrundstücke in Mischgebietsgrundstücke umzuwandeln. Dies wäre (vorbehaltlich einer Detailprüfung) wohl möglich, auch ohne dass hierdurch Nachteile für angrenzende Bebauungen entstehen würden.

Hierbei könnte man auch mehrere Grundstücke einschließen.

 

Ob damit alle festgestellten baulichen Mängel bei der Bebauung des Grundstückes gelöst werden können, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden, allerdings könnte man damit wohl die wesentlichen Herausforderungen für die Eigentümer bestmöglich lösen.

 

Aus Reihen des Gemeinderates wird zu bedenken gegeben, dass es hierbei auch um andere Grundstückseigentümer geht und daher ein Gerechtigkeitsproblem besteht. Es sollten keine Präzedenzfälle geschaffen werden. Es wird vorgeschlagen, den TOP nochmals mit dem Landratsamt zu besprechen und daher in die nächste Sitzung zu vertagen.

Ein weiteres Gemeinderatsmitglied ist das Meinung, dass das Landratsamt nicht gebraucht wird, da der Gemeinde kein Schaden entstehen wird. Der Vorsitzende wird versuchen, einen Aufschub beim Landratsamt zu erreichen und einen Vertreter in die nächste Bau-, Straßen- und Umweltausschuss-Sitzung einzuladen.

 

 


Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt wird in eine der kommenden Sitzungen vertagt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

16 : 1

 

Die Sitzung wird mit TOP 14.1  fortgesetzt.