Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Errichtung einer Einfriedungsmauer und einer Garage in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-27/2020)  

9. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 2.5
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:43 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0180/2020 Errichtung einer Einfriedungsmauer und einer Garage in Kochel a. See, Mittenwalder Straße (GBV K-27/2020)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In Fortführung des genehmigten Bauvorhabens aus dem Jahre 2018 beantragt der Bauherr die Errichtung einer Garage zur Unterbringung von vier Fahrzeugen sowie die Errichtung bzw. Ergänzung einer das Grundstück umgebenden Stützmauer.

 

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich. Aspekte die dem Einfügungsgebot der Garage entgegenstehen, sind nach der dargestellten Planung nicht ersichtlich.

 

Die dargestellte Höhenentwicklung der Einfriedungsmauer stellt sich allerdings als nicht gebietsverträglich dar. Wie in der Sitzung des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses v. 10.11.2020 angeregt, sollte aus diesem Grunde das gemeindliche Einvernehmen versagt werden. Die abschließende Prüfung über das „Einfügen“ der Einfriedungsmauer nimmt die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen vor. Diese ist bereits über das Vorhaben informiert, da mit der Herstellung der Mauer bereits begonnen wurde.

 


Beschluss:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung einer Garage in Kochel a. See, Mittenwalder Straße, wird erteilt. Das Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung der Einfriedungsmauer wird versagt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0