Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Beitritt der Gemeinde Kochel a. See  

9. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 8.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:43 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0209/2020 Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Beitritt der Gemeinde Kochel a. See
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die CSU-Fraktion im Kreistag Bad Tölz-Wolfratshausen hat am 19.07.2019 einen Antrag gestellt zu einem „ergebnisoffenen Anhörungsverfahren über die Notwendigkeit, die Vor- und Nachteile sowie die Akzeptanz eines Landschaftspflegeverbandes (LPV) im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen“. In der Folge wurde eine Informationsveranstaltung am 12.11.2019 für Vertreter der Landwirtschaft und Naturschutzorganisationen mit dem Referententeam in gleicher Besetzung veranstaltet. Nach dieser Veranstaltung wurden alle Beteiligten um schriftliche Stellungnahme gebeten, wie der Verein bzw. die Organisation zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes steht und ob ggf. eine Mitgliedschaft in diesem Verband angestrebt wird. Von sämtlichen Organisationen kam die Rückmeldung, dass die Gründung eines LPV begrüßt wird und die Organisationen sich von Beginn an mit einbringen bzw. zusammenarbeiten möchten.

In der Sitzung des Kreistags am 20.07.2020 informierten dann Fr. Beate Krettinger, Landeskoordinatorin Bayern beim Deutschen Verband für Landschaftspflege, Hr. MR Wolfram Güthler vom Referat Landschaftspflege und Naturschutzförderung im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, und Hr. Markus Fröschl, Vorsitzender des LPV Traunstein e.V., die Mitglieder des Kreistages sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über Ziele und Aufgaben von Landschaftspflegeverbänden. Quer durch alle Fraktionen fand die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes für unseren Landkreis sehr großes Interesse.

 

In der Kreistagssitzung wurde für die weiteren Schritte eine Arbeitsgruppe einberufen:

-          Vertreter Kommunen: Landrat Josef Niedermaier, Bürgermeister Anton Margreiter und Kreisrat Michael Häsch

-          Vertreter Landwirtschaft: BBV-Kreisobmann Josef Fichtner/Stellvertreter Nikolaus Riesch, Johann Falter (BDM), Christan Stemmer, Maschinenring WOR

-          Vertreter Naturschutzverbände: Walter Wintersberger (LBV), Friedl Krönauer (BN), Pater Karl Geißinger (ZUK)

Diese Arbeitsgruppe hat sich beim ersten Treffen insbesondere mit der Ausarbeitung der Organisation (Drittelparität Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz), der Satzung und der Finanzierung des Verbandes befasst. Als grober Zeitplan wäre vorgesehen, dass der Kreistag im Rahmen des Haushaltes 2021 über die Finanzierung abstimmt und die Städte und Gemeinden möglichst zeitnah Beschlüsse zum Beitritt fassen. Die Gründungsversammlung könnte dann schon im Frühjahr 2021 sein.

 

Aus Reihen des Gemeinderates wird sich nach der Einwohnerzahl erkundigt, die laut Vorsitzendem bei ca. 4200 liegt, so dass mit Kosten von ca. 2.100  Euro zu rechnen ist. Außerdem wird die Frage gestellt, welche Landwirte sich für die Arbeiten bewerben können. Laut Vorsitzendem wird es einen Anwenderpool geben, bei dem sich die Landwirte bewerben können. Weiterhin wird die Meinung geäußert, dass dieser Verband grundsätzlich eine gute Sache ist, es diesen aber bei einer normalen Landwirtschaftspolitik nicht gebraucht hätte.

 


Beschluss:

 

 

Die Gemeinde Kochel a. See unterstützt die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und beabsichtigt, dem Verband bei der Gründungsversammlung beizutreten. Mit dem Mitgliedsbeitrag in der Höhe von 0,50 Euro je Einwohner der Gemeinde besteht Einverständnis. Der Betrag wird beginnend mit dem Jahr 2021 im Haushalt eingeplant.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0