Auszug - Feststellung der Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Mit Schreiben vom 21.01.2020 wurde per Email zur 8. Sitzung des Gemeinderates geladen. Daher ist festzustellen, dass die Ladung gemäß Art. 45 Abs. 2 GO und § 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderates form- und fristgerecht, insgesamt also ordnungsgemäß erfolgte.
Da die Ladung ordnungsgemäß erfolgte und mehr als die Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist, wird die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates nach Art. 47 Abs. 2 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
13 : 0