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Auszug - Bebauungsplanentwurf Nr. 13 "Hochschlehdorf"; Anpassung der Entwurfsplanung  

8. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 3.1
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Festsaal
Ort: Kloster Schlehdorf
S-0013/2020 Bebauungsplanentwurf Nr. 13 "Hochschlehdorf"; Anpassung der Entwurfsplanung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Erster Bürgermeister Stefan Jocher übernimmt wieder den Sitzungsvorsitz.

 

GRM Andreas Schnetzer und Anton Kammerlochner sind wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes auszuschließen.

 

Beschluss:

 

GRM Andreas Schnetzer und Anton Kammerlochner werden wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

11 : 0

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 01.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 dahingehend gebilligt, dass auf den Grundstücken Fl.Nrn. 614/1 und 616 ein Wendehammer zur Erschließung beider Grundstücke festgesetzt wird. Das Auslegungsverfahren wurde jedoch noch nicht begonnen, da sich eine andere -für die Grundstückseigentümer weniger eingreifende Lösung- abgezeichnet hat.

 

Zwischenzeitlich wurde zugunsten des Grundstückes Fl.Nr. 614/1 ein Geh- und Fahrtrecht eingetragen, welches noch dahingehend gesichert werden soll, dass es nur mit Zustimmung auch der Gemeinde Schlehdorf gelöscht werden kann. Zudem ist noch die Sicherung der leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasser und Abwasser) vorzunehmen.

 

Ein weiterer Bebauungsplanentwurf, der den Mitgliedern des Gemeinderates vorliegt, sieht auf dem Grundstück Fl.Nr. 616 lediglich noch die Zufahrtsmöglichkeit für das Grundstück Fl.Nr. 614/1 vor. Dies war auch ein Ziel des ursprünglichen Bebauungsplanverfahrens. Sobald die entsprechenden Sicherungen (schuldrechtliche Verpflichtungserklärung zugunsten der Gemeinde, Dienstbarkeiten für die Wasserver- und Abwasserentsorgung) im Grundbuch eingetragen sind, könnte daher dieser Bebauungsplanentwurf in das Verfahren gegeben werden. 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf in der ursprünglichen Fassung vom 02.03.2020 (Fassung Nr. 11). Die über das Grundstück Fl.Nr. 616 führende Erschließung für das Grundstück Fl.Nr. 614/1 ist als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu sichernder Privatweg festzusetzen. Das Auslegungsverfahren wird erst durchgeführt, sobald die erwähnten grundbuchrechtlichen Sicherungen nachgewiesen sind und die abschließende juristische Prüfung durch den Rechtsbeistand der Gemeinde keine Risiken mehr ergibt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

11 : 0