Auszug - Abriss des bestehenden Nebengebäudes und Errichtung eines Garagengebäudes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende teilt mit, dass GRM Führler wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes auszuschließen ist.
Beschluss:
GRM Führler ist wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0
Das Bestandsgebäude soll zu Gunsten eines Garagenneubaus abgetragen werden. Der Neubau ist der Plandarstellung zu entnehmen. Die Abstandsflächen entsprechen der Neufassung des Art 6 BayBO.
Die Begründung zur Abweichung von der Satzung über die Gestaltung von Garagen liegt vor.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des Nebengebäudes und der Errichtung eines Garagengebäudes wird erteilt. Ebenso wird die Ausnahme zur Abweichung von der Satzung über die Gestaltung von Garagen zugelassen, die Dachneigung darf 29 Grad betragen.
Abstimmungsergebnis:
11 : 0