Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Parkplatzkonzept 2021; Gesamtkonzept  

13. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 4.2
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0037/2021 Parkplatzkonzept 2021; Gesamtkonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die ersten schönen Wochenend-Tage in diesem Jahr waren die erste Vor-Botschaft auf das, was die Gemeinde Kochel a. See in diesem Sommer erwarten wird: Sehr viel Anreiseverkehr in den Morgenstunden, übervolle Parkplätze und sehr viel Rückreise-Verkehr ab dem Spätnachmittag. Viele Menschen in Bayern haben vor allem im vergangenen Jahr erkannt, wie schön es bei uns ist und werden deswegen auch in den kommenden Monaten ihre Ausflüge in unsere Region unternehmen. Der Vorsitzende stellt in diesem Zusammenhang dar: Im Zwei-Seen-Land ist jeder herzlich willkommen! Das einzige, was insbesondere die Bevölkerung verlangt - und das sollte in der heutigen Zeit eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein - ist, dass man sich an Regeln hält!

 

Neue Regeln wird die Gemeinde aufstellen:

Als vor zwei Jahren das Walchensee-Konzept entwickelt wurde, war allen Teilnehmern klar, dass die Naherholungssuchenden zunehmen werden. Dass deren Zahl innerhalb kurzer Zeit aber so rapide steigen, das hat sich damals niemand gedacht. Schon damals war man sich in den Workshops unter den Teilnehmern einig, dass hinsichtlich der Park-Situation etwas unternommen werden muss. Genau auch aus diesem Grund haben wir ein neues Parkplatz-Konzept entwickelt.

 

Zusammengefasst besteht dieses aus zwei Kernpunkten:

- Die Bewirtschaftung aller großen Wander- und Badeparkplätze im gesamten Gemeindegebiet.

- Eine „Parkverbotszone“ zwischen Urfeld und Einsiedl.

Die Bewirtschaftung der Parkplätze bedeutet in Zahlen, dass die Gemeinde Kochel a. See neben drei privaten Betreibern insgesamt 22 Parkplätze bewirtschaften wird. Wichtig ist dabei, dass kein komplett neuer Parkplatz geschaffen wird. Es werden nur Flächen genutzt, die jetzt schon Parkplätze sind oder zumindest als solche genutzt werden. Diese Flächen werden neu geordnet und damit effektiver genutzt. Zum Teil sind das gemeindliche Flächen, aber natürlich auch Grundstücke von Dritten. Deswegen dankte der Vorsitzende ganz ausdrücklich

- dem Staatlichen Bauamt Weilheim,

- dem Forstbetrieb Bad Tölz der Bayerischen Staatsforsten,

- der Fa. Dorst Technologies GmbH & Co.KG,

- der Fa. Uniper Wasserkraft GmbH,

- der Weidegemeinschaft Ort und

- der Weidegenossenschaft Kochel a. See eG.

Diese haben ihre Fläche sehr bereitwillig zur Verfügung gestellt. Alle waren sofort und ohne große Diskussionen bereit, die Gemeinde Kochel a. See zu unterstützen.

 

Wenn die Gemeinde diese Parkplätze bewirtschaften wird, heißt das in erster Linie, dass diese in den kommenden Wochen in Stand zu setzen sind. Das bedeutet, dass der Untergrund geebnet wird, dabei aber keine neue Asphaltfläche geschaffen und die Einteilung der einzelnen Parkbuchten soweit möglich vorgenommen wird. Zudem übernimmt die Gemeinde auf diesen Flächen die Reinigung sowie die Verkehrssicherung und stellt an vielen Parkplätzen auch mobile Toiletten auf, um für eine saubere Natur zu sorgen.

Begleitend dazu werden auf den Zufahrtsstraßen sowie an anderen bekannten neuralgischen Punkten bauliche Maßnahmen wie beispielsweise mit Abplankungen vornehmen und eine entsprechende Beschilderung vornehmen, um zu verhindern, dass Gemeindestraßen und wichtige Rettungswege wild zugeparkt werden. Durch eine nahezu Verdoppelung der Überwachungsstunden des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum, der für die Gemeinde den ruhenden Verkehr kontrolliert, ist sichergestellt, dass Parksünder dann auch wirklich entsprechend zur Kasse gebeten werden.

 

Dies alles bedeutet natürlich einen nicht unerheblichen Aufwand, den die Gemeinde hier betreibt. Dieser ergibt sich in finanzieller Hinsicht durch die verschiedenen Baumaßnahmen, die Anschaffung der Verkehrszeichen, die Versicherungen, die Pachtzahlungen, die Toilettenmieten, die Einsatzstunden des Zweckverbandes usw. wie auch in personeller Hinsicht durch den Einsatz von Mitarbeitern, die die Parkplätze sauber halten und pflegen. Diesen Aufwand soll nach der festen Überzeugung des Vorsitzenden nicht die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kochel a. See tragen. Aus diesem Grund werden 26 Parkplätze künftig auch mit Parkautomaten versehen.

 

Während an einigen Parkplätzen auch Stunden-Tarife gelten werden, besteht grundsätzlichen überall die Möglichkeit, Tagestickets zu lösen. Diese kosten 6,00 Euro. Zusätzlich hierzu löst der Autofahrer auch den Tageskurbeitrag in Höhe von 2,00 Euro. Um das bildlich zu verdeutlichen, führt der Vorsitzende aus: Der Naherholungssuchende parkt, geht zum Parkscheinautomat, drückt die Taste und erhält dann ein Ticket mit zwei Abschnitten - einmal den Parkschein und einmal den Beleg für den Tageskurbeitrag. Sollten mehrere Personen im Auto sitzen, kann über eine separate Taste der Tageskurbeitrag auch ohne Parkschein gelöst werden. Dies ist im Übrigen auch für die Gäste möglich, die beispielsweise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad kommen.

 

Dem Vorsitzenden ist klar, dass es allerhand Kritik hageln wird und die Gemeinde als Abzocker beschimpft wird. Deswegen führt er nochmals einerseits die Kosten ins Feld, die der Gemeinde entstehen und andererseits auch eine gewisse Lenkungsfunktion, die damit zu erreichen ist. Die Gemeinde selbst investiert bereits viel in den öffentlichen Nahverkehr und wird das nach Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans zumindest über die Kreisumlage noch verstärken. Deswegen soll erreicht werden, dass immer mehr Tagesausflügler mit Bus und Bahn ins Zwei-Seen-Land kommen - wenn man sich dann zum Beispiel neben den Staus und den Spritkosten auch noch die Parktickets sparen kann, sollte das doch ein Anreiz sein.

 

Die Parkverbotszone wird in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, dem Staatlichen Bauamt Weilheim und der Polizei zwischen Urfeld und Einsiedl, also entlang des gesamten Westufers des Walchensees, eingerichtet. Das hat zur Folge, dass überall da, wo nicht explizit das Parken erlaubt ist, es automatisch verboten ist. Diese Regelung ist klar - übrigens auch eine Forderung aus dem Walchensee-Konzept - und verständlich für jeden und macht auch eine Ahndung der Verstöße viel einfacher. Der Hintergrund dieser Überlegung ist recht einfach: In diesem Bereich befinden wir uns im Landschaftsschutzgebiet und das muss in besonderer Weise geschützt werden. Zudem gilt es auch hier Hindernisse auf der Bundesstraße durch wild parkende Autos zu verhindern, um vor allem das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen auch bei hohem Verkehrsaufkommen zu ermöglichen.

 

Die Maßnahmen zur Umsetzung dieses Parkplatz-Konzeptes laufen bereits. Wann konkret gestartet wird, hängt vor allem von der Lieferung der Parkscheinautomaten ab. Da die Ausschreibung hierzu gerade im Gange ist, kann noch kein detaillierter Termin genannt werden.

 


Beschluss:

 

 

Dem Parkplatzkonzept 2021 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Konzept möglichst bis 21.05.2021 umzusetzen.