Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - ehem. Verstärkeramt, Planungen und Maßnahmen zur Nachnutzung; Strafanzeige gegen Bürgermeister Holz, Einstellung des Ermittlungsverfahrens  

13. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:27 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0200/2020-01 ehem. Verstärkeramt, Planungen und Maßnahmen zur Nachnutzung; Strafanzeige gegen Bürgermeister Holz, Einstellung des Ermittlungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Holz, Thomas W.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Architekt Heiko Folkerts aus Weilheim am 07.11.2020 Strafanzeige gegen Hr. Ersten Bürgermeister Thomas W. Holz gestellt wegen „mutwilliger Zerstörung des Verstärkeramtes in Kochel, einem hochrangigen bayerischen Baudenkmal und wegen Verstoß gegen das Bayerische Denkmalschutzgesetz, zu dem beim Bayrischen Verfassungsgerichtshof noch ein einschlägige Klage gegen die Gemeinde Kochel anhängig ist“.

Zuvor hatte Hr. Folkerts nicht nur bereits mit zwei Petitionen zum Bayerischen Landtag erfolglos versucht, den Abriss des Verstärkeramtes zu verhindern. Auch seine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist abgewiesen worden (Entscheidung v. 24.11.2020, Az. Vf. 69-VII-20). Das höchste bayerische Gericht bestätigte der Gemeinde Kochel a. See vielmehr, dass der Bebauungsplan Nr. 34, der die Nachnutzung des ehemaligen Verstärkeramt-Areals regelt, ordnungsgemäß und rechtskonform zustande gekommen ist.

 

Nach Ermittlungen der Polizeistation Kochel a. See sowie insbesondere der Kriminalpolizei Rosenheim stellte die Staatsanwaltschaft München II am 22.03.2021 das Ermittlungsverfahren gegen den Kochler Bürgermeister ein. Diese Einstellung nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) ist die Folge daraus ist, dass die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung und keinen hinreichender Tatverdacht ergeben haben. Vielmehr lag der Gemeinde Kochel a. See für den Abriss des ehemaligen Verstärkeramtes nicht nur eine denkmalpflegerische Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen v. 01.10.2019 für den Abbruch vor, auch hatte der Gemeinderat Kochel a. See dessen Rückbau in seiner Sitzung am 15.09.2020 beschlossen und Bürgermeister Holz mit der entsprechenden Auftragserteilung beauftragt.

 


Beschluss:

 

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Ersten Bürgermeister Thomas W. Holz im Zusammenhang mit dem Rückbau des ehemaligen Verstärkeramtes wird zur Kenntnis genommen.