Auszug - Errichtung eines Jungviehstalls in Pfisterberg (GBV K-18/2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Der betroffene Bereich ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die Errichtung ist nur mit einer entsprechenden Privilegierung zulässig, deren Vorliegen durch die Baugenehmigungsbehörde festzustellen ist. Durch die aktive Hofstelle ist allerdings von einer Privilegierung auszugehen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Jungviehstalls in Kochel a. See, Pfisterberg, wir vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0