Auszug - Umbau einer Doppelhaushälfte zu zwei Wohneinheiten und Anbau einer Doppelgarage mit ausgebautem Obergeschoss in Ried, Franz-Marc-Straße (GBV K-014/2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 Ried-West. Die Festsetzungen werden jedoch nicht eingehalten. Diese wurden mit Vorbescheidsantrag vom Oktober 2020 abgefragt (s. Vorlage - K-0133/2020) und betreffen:
- Abweichung von der Baugrenze in nördlicher Richtung
- Abweichung von der Zahl der Vollgeschosse
- Abweichung von der Vorgartentiefe
- Abweichung von der Firstrichtung
Der Vorbescheid wurde mit Datum vom 03.02.2021 von der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen positiv beantwortet.
In der Gesamtbetrachtung des Bebauungsplans Nr. 4 und der in dessen Geltungsbereich ausgeführten Bauvorhaben, ist festzustellen, dass bisher immer großzügig Ausnahmen von den Festsetzungen des Plans erteilt wurden. Durch diese Verwässerung der Grundzüge der Planung ist es beim vorliegenden Bauantrag untunlich, nunmehr an diesen festhalten zu wollen. Eventuell ist durch die Historie der B-Plan sogar obsolet geworden und wäre folgerichtig aufzuheben.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau einer Doppelhaushälfte zu zwei Wohneinheiten und Anbau einer Doppelgarage mit ausgebautem Obergeschoss sowie zu den erforderlichen Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 4 Ried-West, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0