Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

15. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 22.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
 
Wortprotokoll

 

-         Der Vorsitzende berichtet, dass das Corona-Testzentrum im Lesesaal der Tourist-Information Kochel a. See am Mittwoch bereits 15 Personen getestet hat und es insgesamt gut angelaufen ist. Er dankt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Ehrenamtlichen, die die Umsetzung des Testzentrums ermöglichen.

-         GRM Barthel fordert, die Geschäftsordnung des Gemeinderates zu prüfen, da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass die Einrichtung von Corona-Krisenausschüssen nicht ohne weiteres möglich ist.

-         GRM Dollrieß fordert, den Antrag der Freien Wählergemeinschaft vom 28.10.2020 zum Thema „SoBoN“ zu behandeln und wirft dem Vorsitzenden vor, dass dieser sich in „Zeitverzug“ befinde.

-         In diesem Zusammenhang kommt der Vorsitzende auf eine online-Veranstaltung des SPD-Ortsvereins v. 17.05.2021 zu sprechen. Er wundert sich darüber, dass GRM Dollrieß zu dieser per Email am 13.05.2021 eingeladen hat ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Parteiveranstaltung handelt. Aber auch einige Aussagen in dieser Veranstaltung bewegen den Vorsitzenden zu einer umfassenden Stellungnahme. Der als Experte angekündigte Rechtsanwalt Dr. Maier hat dabei beispielsweise wortwörtlich behauptet: „Wer heute noch Bodenwertsteigerung schafft ohne sozialgerechte Bodennutzung, der macht sich eigentlich eines – zumindest ideellen – Straftatbestandes schuldig, der da heißt ‚Untreue gegen das Gemeinwohl‘“. Auch der weitere Experte Axel Markwardt hat dies in ähnlicher Form geäußert. Dieser Rechtsanwalt stellt mit dieser Aussage zumindest die Mitglieder des Gemeinderates und den Ersten Bürgermeister in eine kriminelle Ecke, nämlich dass diese sich der „Untreue gegen das Gemeinwohl“ strafbar gemacht haben. Nur kurz weist der Vorsitzende diesen Vorwurf zurück: So gibt es einerseits keinen ideellen Straftatbestand, sondern nur die, die der Gesetzgeber in den Gesetzen normiert hat und andererseits gibt es auch keinen Straftatbestand „Untreue gegen das Gemeinwohl“ im Strafgesetzbuch. Allein schon vor diesem Hintergrund haben sich weder die Gemeinderatsmitglieder noch der Erste Bürgermeister diesbezüglich strafbar gemacht. Dies bestätigt auch die gutachterliche Stellungnahme von Hr. Professor Dr. Knauer zu diesem Sachverhalt. Dessen Ergebnis lautet kurz: „Die in der Online-Veranstaltung vom 17.05.2021 geäußerten strafrechtlichen Vorwürfe sind in jeder Hinsicht unbegründet.“ Sehr deutlich macht der Vorsitzende, dass er nicht weiter dulden werde, dass wiederholt hier tätige ehrenamtliche Mitglieder des Gemeinderats, Mitarbeiter der Verwaltung oder der Erste Bürgermeister in eine kriminelle Ecke gestellt werden und damit sie und das Ansehen ihrer Ämter massiv geschädigt werden– wie das bereits bei der Debatte um den Rückbau des ehemaligen Verstärkeramtes und nun im Zusammenhang mit der „SoBoN“-Diskussion geschehen ist. Sollte weiterhin so agiert werden, kündigte der Vorsitzende an, diesem Vorgehen nicht tatenlos zuzusehen.

 

Der Vorsitzende beendet den öffentlichen Teil der 15. Sitzung des Gemeinderates um 19:41 Uhr und dankt den Zuhörern und den Vertreter/innen der Presse für ihr Kommen.