Auszug - Bebauungsplan Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg; Billigung und Auslegung des Entwurfs
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Nachdem im vorangegangenen Tagesordnungspunkt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg vorgestellt und abgestimmt wurde, kann nun als nächster Schritt die Auslegung/Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden sowie der Öffentlichkeit beschlossen werden.
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 - westlich Bahnhof/Friedzaunweg mit heutigem Stand wird gebilligt. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Die Ver-waltung wird gem. § 13a Abs. 2 Ziffer 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
14 : 1