Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Geschäftsordnung des Gemeinderates Kochel a. See (GeschOGRK); Antrag auf "Einführung einer Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung im Gemeindegebiet" v. 28.10.2020, Behandlung  

16. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 7.3.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 27.07.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:00   (öffentlich ab 19:00) Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

In der Sitzung des Gemeinderates v. 22.06.2021 wurde bei TOP 6. (Mitteilungen und Anfragen) gefragt, wann die mit Schreiben v. 28.10.2020 beantragte „SoBoN“-Veranstaltung einberufen wird. Der Vorsitzende antwortete darauf, dass diese zeitnah stattfinden wird und hierzu rechtzeitig eingeladen wird. Auf diese Antwort wurde dem VorsitzendenZeitverzug“ und damit ein Verstoß gegen die Vorgaben der Geschäftsordnung des Gemeinderats Kochel a. See (GeschOGRK) vorgeworfen.

 

Dieser ggf. schwerwiegende Vorwurf eines Mitglieds des Gemeinderats geht allerdings in jeglicher Hinsicht fehl:

Richtig ist, dass am 28.10.2020 ein Antrag der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft in der Zwei-Seen-Gemeinde (FWG) auf „Einführung einer Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung im Gemeindegebiet“ eingegangen ist. Hinsichtlich der Behandlung von Anträgen sieht die GeschOGRK in § 22 Abs. 1 S. 1 und 2 vor, dass diese möglichst in der darauffolgenden Sitzung, spätestens aber innerhalb von drei Monaten auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen sind. Da insbesondere das zuständige Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aufgrund der Corona-Pandemie wiederholt u. a. mit IMS vom 20.03.2020, 08.04.2020, 07.05.2020 und 10.12.2020 (Az. B1-1414-11-17) darauf hingewiesen hat, dass Sitzungen der kommunalen Gremien mit Blick auf das Infektionsgeschehens auf unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen zu beschränken sind, wurde dieser Antrag nicht auf die Tagesordnung der direkt folgenden Gemeinderatssitzung am 17.11.2020 gesetzt. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas für die Gemeinde und der dadurch jedenfalls zu erwartenden zeitintensiven Beratungen in den Gremien wurde dieses Thema zulässigerweise als nicht „unverzichtbar“ und „unaufschiebbar“ eingestuft. Da sich eine Besserung der Pandemielage im Herbst 2020 nicht abzeichnete, folgte der Gemeinderat Kochel a. See dieser Einschätzung einstimmig und beschloss in seiner Sitzung v. 15.12.2020 bei TOP 7.2. ohne Gegenstimme: „Eine fachliche Begleitung zu dem sehr komplexen Thema einer sozialgerechten Bodennutzung ist unabdingbar. Der Antrag wird solange zurückgestellt, bis eine entsprechende Veranstaltung mit dem Bayerischen Gemeindetag wieder möglich ist.

 

Aufgrund der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den ersten Monaten des Jahres 2021 veranstaltete der Bayerische Gemeindetag bzw. dessen Dienstleister, die Bayerischer Gemeindetag - Kommunal GmbH, nicht nur keine entsprechenden Inhouse-Seminare, auch ließen die o. g. Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums die Behandlungen derartiger Themen in Sitzungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zu. Aus diesem Grund wurde der o. g. Beschluss des Gemeinderats konsequent umgesetzt und in den Monaten Januar mit Mai das Thema nicht auf die Tagesordnung von Sitzungen gesetzt. Wie akut die Situation hinsichtlich der Ansteckungsgefahr selbst im Mai noch eingeschätzt wurde, verdeutlicht m. E. eindrucksvoll, dass viele Gemeinden von den Sitzungsteilnehmern zu dieser Zeit noch negative Corona-Tests eingefordert haben.

Bekanntermaßen besserten sich die Zahlen und damit das Infektionsgeschehen erst im Juni merklich. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Bayerischen Gemeindetag bereits frühzeitig, schon am 28.05.2021/01.06.2021 ein Termin mit dessen Referenten, Hr. Matthias Simon, vereinbart, der bereits am 28.06.2021 als gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Straßen- und Umweltausschusses stattfand.

 

GRM Lantenhammer verlässt um 20:28 Uhr die Sitzung und kommt um 20:30 Uhr zurück.

 

Der Vorwurf des „Zeitverzugs“ und damit der Nichteinhaltung der Vorgaben der GeschOGRK geht in jeglicher Hinsicht fehl:

-       Die Vorgaben des Bayerischen Innenministeriums aufgrund der Corona-Pandemie ließen eine Nichtbehandlung des Antrags in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2020 zu.

-       In konsequenter Umsetzung des (einstimmigen) Beschlusses des Gemeinderats Kochel a. See v. 15.12.2020 war eine entsprechende Veranstaltung aufgrund der mindestens bis zur Mai-Sitzung vorherrschenden Pandemie-Lage nicht durchführbar.

-       Die Veranstaltung mit Hr. Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag wurde am 28.06.2021 abgehalten.

 

Lediglich hilfsweise sei darauf hingewiesen, dass auch hinsichtlich des Antrags von Hr. Gemeinderatsmitglied Dollrieß „auf Einführung einer Richtlinie zur sozialgerechten oder zukunftsorientierten Bodennutzung im Gemeindegebiet“ v. 06.08.2018 kein Verstoß gegen die Vorgaben der GeschOGRK vorliegt. Dabei kann dahinstehen, ob dieser in der Vergangenheit vorgelegen hat. Mit dem expliziten Verweis auf diesen Antrag und der Beifügung dieses Antrags im Antrag der FWG v. 28.10.2020 wurde er Bestandteil des (neuen) Antrags der FWG v. 28.10.2020. Dieser wurde – wie eben dargelegt – ordnungsgemäß behandelt.

 

Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen v. 08.07.2021 (Az. 41.101-02 K) in der Anlage sei in diesem Zusammenhang verwiesen. Die fachliche Stellungnahme kommt zu dem eindeutigen Schluss: „Aus rechtsaufsichtlicher Sicht bestehen keine Einwände mit dieser Vorgehensweise“.

 

GRM Pfleger verlässt um 20:35 Uhr die Sitzung.

 


Beschluss:

 

Die Ausführungen zu der Behandlung des Antrags v. 28.10.2020 wird zur Kenntnis genommen und die korrekte Vorgehensweise der Verwaltung und des Vorsitzenden bestätigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 1