Auszug - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Schlehdorf, Nähe Kocheler Straße (GBV S03/2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Erster Bürgermeister Jocher übernimmt wieder den Vorsitz.
Der Vorsitzende berichtet, dass das Vorhaben im Außenbereich liegt und nach § 35 BauGB zu bewerten ist.
Eine Privilegierung ist im Antrag nicht dargelegt.
Der FNP stellt die Fläche als MI und Grünfläche (§5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) dar.
Mit dem Vorbescheid möchte die Antragstellerin nachstehende Fragen beantwortet wissen:
- Ist eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus und einer Garage auf der Flurnr. 267/1 möglich?
- Ist eine Bebauung mit einer Wandhöhe von 6,30 m und einer Dachneigung von 22 – 28 möglich?
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Schlehdorf, Nähe Kocheler Straße, wird wegen der Darstellung des Grundstückes als Mischgebiet im Flächennutzungsplan erteilt.
Abstimmungsergebnis:
12 : 0