Auszug - Errichtung von 12 Reisemobilstellplätzen in Walchensee, Seestraße (GBV K-30/2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Das Vorhaben soll auf der der bereits baulich angelegten Parkplatzfläche des Gastronomie- und Pensionsbetriebs realisiert werden. Dese Fläche muss derzeit nicht für den Stellplatznachweis herangezogen werden, da der Gastronomie- und Pensionsbetrieb geschlossen ist und zeitnah umfangreich saniert werden soll. Mit Fertigstellung dieser Sanierungsmaßnahmen soll die Nutzung als Reisemobilstellplatz wieder aufgegeben werden.
Das Vorhaben liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans. Das Vorhaben ist lediglich von zwei Seiten von Bebauung umgeben. Im Osten wird der Bauort von der Bundesstraße B 11 begrenzt. Nach Norden schließt sich eine landwirtschaftlich genutzte Fläche an.
In der Gesamtschau ist die in Frage stehende Fläche noch als Innenbereich anzusehen, da das Vorhaben auf bereits genutzter Fläche erfolgen soll, keine Erweiterung in den Außenbereich nördlich der bestehenden Zufahrt erfolgt und auch der gültige Flächennutzungsplan das gesamte Areal vollständig als „Dorfgebiet“ (MD) beschreibt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 12 Reisemobilstellplätzen in Walchensee, Seestraße, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
17 : 0