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Auszug - Verkehrssicherheit Kocheler Straße/Pflegezentrum Lindenhof; Schreiben Staatliches Bauamt Weilheim  

16. Sitzung des Gemeinderates Schlehdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeinderat Schlehdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Schlehdorf
Ort: Rathaus Schlehdorf
S-0071/2021 Verkehrssicherheit Kocheler Straße/Pflegezentrum Lindenhof; Schreiben Staatliches Bauamt Weilheim
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRS
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Jocher, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund eines Schreibens eines Mitarbeiters des Pflegezentrums hat sich das Staatliche Bauamt mit folgender Mail an die Gemeinde gewandt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der angehängte Brief ist bei uns Ende September eingegangen. Darin wird die Situation am Ortseingang Schlehdorf der St2062 von Kochel kommend beschrieben. Die Sorge um die Verkehrssicherheit, insbesondere der älteren Menschen, ist verständlich und nachvollziehbar.

Die Beratung der Situation innerhalb der Verkehrskommission des Landkreises, bestehend aus Polizei, Unterer Verkehrsbehörde und Staatlichen Bauamt ergab folgendes Ergebnis:

 

·         Die Unfalllage der vergangenen Jahre ist an der Stelle völlig unauffällig.

 

·         Innerhalb der verkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt (gelbe Ortstafeln) gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h (§3 StVO). Diese Ortstafeln sind auf der Staatsstraße von weitem zu erkennen und durch den Verkehrsteilnehmer wahrzunehmen. Eine weitere streckenbezogene Geschwindigkeitsreduktion auf 30km/h schließt die aktuelle Fassung der StVO aus.

 

·         Geschwindigkeitskontrollen des örtlichen Zweckverbandes:

Derzeit gibt es nach Kenntnisstand der Polizeiinspektion Bad Tölz keine Messstelle des kommunalen Zweckverbandes, die für die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung zuständig sind, an dieser Stelle. Deshalb würde die Verkehrskommission der Gemeinde vorschlagen, über den Zweckverband eine sogenannte Topobox an der Örtlichkeit anzubringen, die Ergebnisse auszuwerten und der PI Bad Tölz zur Prüfung vorzulegen, ob die Messstelle geeignet ist. Nach erfolgter Zustimmung dürfte der Zweckverband anschließend Geschwindigkeitskotrollen durchführen.

 

Ein anderes probates Mittel zur Geschwindigkeitsreduktion ist der sogenannte "elektronische Zeigefinger", der die aktuell gefahrene Geschwindigkeit dem Fahrzeugführer verdeutlicht. Diese werden auch von den Gemeinden aufgestellt. Ebenfalls stellen Mittelinseln eine Möglichkeit dar, um sowohl den Charakter der Ortsdurchfahrt als auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese sind aber nur an Stellen mit tatsächlichem, gebündeltem Querungsbedarf möglich. Hier läge die Kostenlast bei der Gemeinde Schlehdorf, da die für eine Übernahme der Kosten durch das Staatliche Bauamt notwendigen Querungszahlen von 50 Fußgänger in der Spitzenstunde vermutlich nicht erreicht werden können. Ein Vorschlag für die Lage einer Mittelinsel habe ich ihnen angehängt.

 

Wir freuen uns über ihre Rückmeldung, wenn das Anliegen bei ihnen behandelt wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Simon Neubert

 

Technischer Amtmann

Sachgebietsleiter S42

Straßenverwaltung Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Staatliches Bauamt Weilheim

 

Ob eine Mittelinsel an der vorgeschlagenen Stelle Sinn macht und eine Verkehrsberuhigung bringen würde, muss eher bezweifelt werden.

 


Beschluss:

 

Die Errichtung einer Mittelinsel an der vorgeschlagenen Stelle ist aus Sicht des Gemeinderates nicht geeignet, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Zudem fallen hierfür erhebliche Kosten an, welche angesichts der angespannten Haushaltslage aktuell nicht zur Verfügung gestellt werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum die Errichtung einer Messstelle am Ortseingang zu prüfen. Zudem ist ein Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

13 : 0