Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung  

19. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 1.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 22.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Mit Schreiben v. 17.12.2021. wurde per Email zur 19. Sitzung des Gemeinderats geladen. Daher ist festzustellen, dass die Ladung gemäß Art. 45 Abs. 2 GO und § 23 der Geschäftsordnung des Gemeinderates form- und fristgerecht, insgesamt also ordnungsgemäß erfolgte.

 

Der Vorsitzende erläutert die Gründe, warum heute in der Vollbesetzung des Gemeinderates und nicht als Krisenausschuss getagt wird. Der Gemeinderat hatte Entsprechendes eigentlich in der Sitzung am 23.11.2021 beschlossen. Zwar gehen die Inzidenzen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie merklich zurück, sie liegen aber weiterhin weit über der 150er Marke die sich das Gremium selbst gesetzt hatte. Überdies ist die Lage in den Intensivstationen der umliegenden Krankenhäusern weiterhin angespannt, die staatlichen Maßnahmen werden strikter, das Robert-Koch-Institut fordert Kontaktbeschränkungen per sofort und die Corona-Variante Omikron hat bereits erste Todesopfer gefordert. Insgesamt ist die Lage weiterhin als ernst und das Ansteckungsrisiko nach wie vor als sehr hoch einzuschätzen. Gerade dieser so wichtige Aspekt des Gesundheitsschutzes und der Rücksichtnahme auf die Mitmenschen war für die meisten Mitglieder des Gemeinderats ausschlaggebend, um mit der Einsetzung des Krisenausschusses eine Reduzierung der Sitzungsteilnehmer und damit auch der Ansteckungsgefahr herbeizuführen.

Drei Mitglieder des Gremiums, Barthel, Sommerschuh und Dollrieß haben, nachdem sie bei der Abstimmung in der November-Sitzung zur Einsetzung des Krisenausschusses unterlegen waren, in dieser Angelegenheit eine Rechtsanwältin beauftragt. Diese hat nicht nur ihre rechtliche Auffassung mitgeteilt, sondern der Gemeinde im Namen dieser drei Gemeinderatsmitglieder auch mit einer Klage gedroht, sollte der Krisenausschuss tagen.

Der Vorsitzende äert sein Befremden zu dieser Vorgehensweise. Unabhängig von allen rechtlichen Argumentationen hat er festgelegt, den Krisenausschuss nicht einzuberufen und als Gemeinderat zu tagen. Dieser Rechtsstreit, bei dem der Vorsitzende nach wie vor der Meinung ist, dass der Gesundheitsschutz ein sehr hohes Gut ist, rde sehr viele Ressourcen und Kosten der Verwaltung monate- oder jahrelang binden. Da die Mitarbeiter weit wichtigere Dinge zu tun haben, als sich mit so etwas zu beschäftigen, werde bewusst darauf verzichtet, der Klageandrohung der drei Gemeinderatsmitglieder entgegenzutreten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0