Rathaus Key Visual 1, © Tourist Information Kochel a. See, Fotograf: D. Weickel

Auszug - Gemeinde Benediktbeuern; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Gewerbegebiet", Stellungnahme  

19. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.4.1
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0124/2021 Gemeinde Benediktbeuern; Aufstellung des Bebauungsplanes "Südlich Gewerbegebiet", Stellungnahme
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage GRK
  Bezüglich:
K-0087/2021
Federführend:Hauptverwaltung Bearbeiter/-in: Heufelder, Matthias
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Gemeinderat der Gemeinde Benediktbeuern hat am 27.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplandlich Gewerbegebiet" aufzustellen. Die Gemeinde Kochel a. See ist im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden um Stellungnahme gebeten.

Im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden von der Gemeinde Kochel a. See bereits (s. Vorlagenhistorie) Stellungnahmen vorgebracht, die auch berücksichtigt wurden.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanes sind die Auflagen aus dem Flächennutzungsplan in den Bebauungsplan übernommen worden, allerdings nur im unverbindlichen Bereich im Abschnitt „Hinweise“. Aus Sicht der Gemeinde Kochel a. See sollte dies jedoch rechtsverbindlich festgesetzt sein.

Aus diesem Grund wurde folgende Stellungnahme zu dem Bebauungsplan abgegeben:

„Wir bedanken uns für die Beteiligung in dem vorgenannten Verfahren. Wir begrüßen, dass die Regelungen zum Immissionsschutz in den Bebauungsplan mit integriert wurden.

 

Im Rahmen des Flächennutzungsplanes wird im Bereich der Asphaltabladestation durch die auf Seite 13 des dazugehörigen Immissionsgutachten dargestellten Auflagen ausreichend Rücksicht genommen.

 

Die als Auflagen formulierten Vorschläge sind im vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes lediglich unter dem Planteil „B-Hinweise“ Ziffer 9 – Immissionsschutz aufgenommen worden. Auflagen sind jedoch Nebenbestimmungen, die ein Tun, Dulden oder Unterlassen in bestimmten Fällen vorschreiben.

 

Diese Regelungen sind wesentlicher Bestandteil der vorgeschriebenen Abstimmung zwischen den beteiligten benachbarten Gemeinden. Sie bilden die Grundlage dafür, dass das Vorhaben überhaupt rechtmäßig verwirklicht werden kann, da ansonsten der Schutzanspruch der Nachbarschaft nicht gewahrt wäre (siehe Text B-Plan S. 5 zu Zimmer 9 „Immissionsschutz“).

Aus diesem Grund sind die Vorgaben zum Immissionsschutzschutz zwingend mit rechtlicher Verbindlichkeit festzusetzen und nicht lediglich als Hinweise in den Plan zu übernehmen.

 

Die immissionsschutzrechtlichen Auflagen sind daher nach Auffassung der Gemeinde Kochel a. See unter Teil A „Festsetzungen“ des Bebauungsplanes aufzunehmen, da sie ansonsten nicht verbindlich festgesetzt sind. Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme.“

 

Die Planunterlagen sind der Vorlage beigefügt (s. Anlagen – diese werden aufgrund des Umfanges jedoch nicht in die Aktenmappe übernommen).

 


Beschluss:

 

 

Die Stellungnahme wird in der vorliegenden Form befürwortet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 : 0