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Auszug - Regionalplan Oberland, Fortschreibung Kapitel Siedlung (B II); Hauptorte und Bereiche für verstärkte Siedlungsentwicklung, informelle Vorabstimmung  

19. Sitzung des Gemeinderates Kochel a. See
TOP: Ö 3.3
Gremium: Gemeinderat Kochel a. See Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: "Heimatbühne", Saal, Mittenwalder Straße 14
Ort: Haus des Gastes
K-0139/2021 Regionalplan Oberland, Fortschreibung Kapitel Siedlung (B II); Hauptorte und Bereiche für verstärkte Siedlungsentwicklung, informelle Vorabstimmung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GRK
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Grusdas, Dirk
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Regionalplan Oberland ist als langfristiger Orientierungs- und Handlungsrahmen für die räumliche Entwicklung der Region konzipiert. Er besitzt den grundlegenden Anspruch, die Attraktivität der Region Oberland als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum nachhaltig zu sichern. Der Planungsverband Region Oberland hat am 28.07.2014 die Gesamtfortschreibung des Regionalplans beschlossen. Eine umfassende inhaltliche Überarbeitung des Regionalplans ist notwendig, um angemessen auf aktuelle Entwicklungstrends und -erfordernisse in der Region zu reagieren.

Das Oberland wird von einer anhaltend hohen Wachstumsdynamik geprägt: Zwischen 2011 und 2019 hat sich die Einwohnerzahl um insgesamt gut 5,8 % und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort um ca. 20,4 % erhöht. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass sich der positive Trend weiter fortsetzen wird. Das Bayerische Landesamt für Statistik prognostiziert für die Region Oberland für den Zeitraum 2019 und 2039 zwar eine verminderte, aber immer noch erhebliche Einwohnerzunahme von knapp 4,2 %. Diese wird sich allein aus Zuwanderung speisen und eine deutlich negative natürliche Bevölkerungsentwicklung kompensieren. Auch wird sich die Altersstruktur der Bevölkerung im Oberland ändern, d.h. die Gesellschaft als Ganzes wird immer älter. Zudem ist davon auszugehen, dass der Siedlungs-, Verkehrs- und Naherholungsdruck, welcher vielerorts im Oberland bereits jetzt als Belastung empfunden wird, weiter zunehmen wird.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach Flächen für Wohnen und Gewerbe sehen sich

Kommunen verstärkt unter Zugzwang, neue Siedlungsgebiete auszuweisen und entsprechende Infrastrukturausstattungen bereitzustellen. Daraus erwächst die Gefahr, dass bei unzureichender Koordination der unterschiedlichen Raumnutzungsansprüche die bestehenden Standortqualitäten des Oberlandes durch dauerhafte Überlastungen (z.B. durch den motorisierten Verkehr) oder Identitätsverluste (z.B. durch Überprägung charakteristischer Landschaftsbilder) an Wert verlieren. Die Aufgabe der Regionalplanung ist es, einen strategischen Rahmen zu geben, um diesen Herausforderungen im Sinne einer regional ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung vorausschauend zu begegnen. Eine entsprechend ausgerichtete Siedlungsplanung kann einen bedeutenden Beitrag hierzu leisten.

 

Im Zuge der Gesamtfortschreibung des Regionalplans hat der Planungsverband die Fragen zur Gestaltung der zukünftigen Verkehrs- und Siedlungsentwicklung als besonders drängend identifiziert und beschlossen, diese prioritär zu behandeln. Den Ausgangspunkt hierfür bildet das Strukturgutachten, welches 2017/18 im Auftrag des Planungsverbands erstellt wurde. Dieses besitzt eine klare Schwerpunktsetzung im Bereich Mobilität, gleichwohl wird dort auch die Bedeutung der Siedlungsentwicklung in ihrer Wechselwirkung für Verkehrsaufkommen und Erreichbarkeit herausgestellt.

Auf dieser Grundlage hat der Planungsausschuss Inhalte und Positionen für die Fortschreibung des Regionalplan-Kapitels zur Siedlungsentwicklung erarbeitet. Hintergründe und aktueller Sachstand sind auf der Homepage des Planungsverbands nachzulesen. Insbesondere wird auf das „Eckpunkte-Papier“ verwiesen, das vom Planungsausschuss als inhaltliche Grundlage für den weiteren Fortschreibungsprozess beschlossen wurde (Eckpunkte und Erläuterungen zur Planungsausschuss-Sitzung vom 20.02.20203).

 

Eine der zentralen Aufgaben des Regionalplans im Bereich der Siedlungsentwicklung besteht darin, einen Entwicklungsrahmen aufzuspannen, um das Wachstum – also die Zunahme von Siedlungsflächen, Einwohnern und Beschäftigten – vorrangig in vergleichsweise gut geeignete Lagen zu lenken. Im Kern geht es darum, solche Siedlungsstrukturen in der Region und in einer Kommune zu fördern und zu stärken, die sich mit Blick auf die Herausforderungen Mobilität, Versorgung, Demographie und Landschaft langfristig als besonders tragfähig erweisen. Eine Schlüsselrolle spielt die verkehrliche Erreichbarkeit. Hier gilt es den mit der Siedlungsentwicklung verbundenen Mehrverkehr möglichst umweltschonend und sozialverträglich abzuwickeln. Darüber hinaus kann hierdurch auch der fortschreitenden Zersiedelung entgegengesteuert werden.

Hierfür beabsichtigt der Planungsverband im Regionalplan eine Festlegung vorzunehmen, die auf eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Hauptorte in den einzelnen Kommunen hinwirkt. Darüber hinaus sollen im Regionalplan solche Bereiche hervorgehoben werden, die sich aufgrund ihrer hohen Standortqualität für eine verstärkte Siedlungsentwicklung – also für ein starkes Wachstum – besonders eignen.

 

Zu diesem Zweck hat der Planungsverband beschlossen, bereits im Vorfeld der formellen Regionalplan-Fortschreibung alle Kommunen miteinzubeziehen und – im Sinne einer informellen Vorabstimmung – einen frühzeitigen Austausch zur Bestimmung von Hauptorten und der Bereiche für eine verstärkte Siedlungsentwicklung zu ermöglichen.

Die Kommunen der Region erhalten Steckbriefe zu Hauptorten und ggf. zur verstärkten Siedlungsentwicklung, diese enthalten eine Darstellung der hierfür wesentlichen Punkte. Mit den Steckbriefen werden alle Kommunen gebeten, ihre Entwicklungsvorstellungen zur Identifizierung ihrer Hauptorte sowie ggf. ihre Bereiche für eine verstärkte Siedlungsentwicklung darzulegen, damit diese in der Regionalplan-Fortschreibung Berücksichtigung finden können.

Im Anschluss werden die Ergebnisse der Befragung ausgewertet und in einen Fortschreibungsentwurf für das Regionalplan-Kapitel Siedlungsentwicklung eingearbeitet, der im Planungsausschuss behandelt wird. Sobald der Fortschreibungsentwurf durch den Planungsausschluss beschlossen und das reguläre Beteiligungsverfahren eingeleitet wurde, erhalten die Kommunen die Gelegenheit, zu dem konkreten Entwurf ausführlich Stellung zu nehmen.

 


Beschluss:

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Oberland wird die Einschätzung der Regionsbeauftragten in Bezug auf die Festlegung des Hauptortes Kochel a. See mitgetragen. Hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Gemeinde wird auf den gültigen Flächennutzungsplan abgestellt sowie auf die zusätzlich identifizierten Flächen im OT Altjoch und im OT Walchensee mit Entwicklungspotential.

 


Abstimmungsergebnis:

 

15 : 2